Bundestag und Bundesrat haben dem "Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung" (PNG) zugestimmt. Damit soll sich ab 2013 vor allem die Situation demenzkranker Menschen verbessern. Auf die Neuerungen weist die ARAG Versicherung hin.
Die Menschen werden immer älter und damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Mit der Reform der Pflegeversicherung möchte die Regierung mehr Anreize zur privaten Pflege schaffen.
Erhöhung des Pflegegeldes
Demenzkranke, die in keine Pflegestufe eingeordnet sind, erhalten erstmals ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen bis zu 225 Euro. Entsprechend erhöhen sich auch die Sätze der Pflegestufe 1 und 2. Pflegebedürftige können zwischen den Möglichkeiten frei wählen.
Unterstützung der pflegenden Angehörigen
Auch die pflegenden Angehörigen erhalten mehr Unterstützung. So berücksichtigt die Rentenversicherung die Pflegezeit. Allerdings muss diese mindestens 14 Stunden pro Woche betragen. Zusätzlich erhalten die pflegenden Angehörigen weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes, wenn sie kurzzeitig mit der Pflege aussetzen.
Finanzierung neuer Wohnformen
Mit dem neuen Gesetz sollen neue Wohnformen gefördert werden, die zwischen ambulanter und stationärer Betreuung angesiedelt sind. Diese Wohngruppen erhalten einen zusätzlichen Betrag von 200 Euro pro Bewohner. Ein zeitlich befristetes Programm finanziert Umbauarbeiten mit 2.500 Euro pro Bewohner. Pro Wohngruppe gibt es einen Maximalbetrag von 10.000 Euro.
Zuschuss bei privater Pflegeversicherung
Wer neben der gesetzlichen Pflegeversicherung auch eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, bekommt ab 2013 vom Staat dafür jährlich 60 Euro Zuschuss. Der monatliche Mindestbeitrag einer solchen Versicherung muss bei mindestens zehn Euro liegen. Die Versicherer dürfen niemanden wegen Vorerkrankungen ablehnen.
Die Regelungen gelten ab dem 01. Januar 2013. Um die Reform zu finanzieren, erhöht sich der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Januar 2013 von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent.
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