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Kapital-Lebensversicherung - Versichern und Sparen
Die Kapital-Lebensversicherung (KLV) bietet eine Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten. Sie ist gleichzeitig ein Ansparmodell, eine Form der Rentenvorsorge als einmaliger Geldsegen oder monatsweise Rentenzahlung, falls der Versicherte den vereinbarten Zeitpunkt der Auszahlung erlebt. Bis vor wenigen Jahren war diese Form der Absicherung eine der beliebtesten Policen. Noch heute existiert statistisch gesehen für nahezu jeden Bundesbürger mindestens eine laufende KLV.
Die eingezahlten Beiträge verfallen nicht, wie bei der Risikolebensversicherung, sind dafür aber deutlich höher. Ein Teil der eingezahlten Gelder geht für den Verwaltungsaufwand der Versicherungen und die Provision der Vertreter ab. Der unbestimmte Rest - die Versicherungen sind nicht verpflichtet, die Höhe der Verwaltungskosten bekannt zu geben - wird von den Versicherungen angelegt. Mit anderen Worten: der Versicherte weiß nie, was die Geldanlage nach all den Jahren eigentlich einbringt.
Um einen Eindruck davon zu bekommen, wie viel der Verwaltungsaufwand ausmacht, sollten sich Kunden die Rückkauf-Tabelle für die Police zeigen lassen. Darin ist festgelegt, wie viel Geld man nach wie vielen Jahren erhält, falls der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.
Zwar gibt es bei der Auszahlung im so genannten Erlebensfall eine gesetzliche garantierte Mindestrendite von 2,75 Prozent für das angesparte Geld, also die eingezahlten Beträge. Plus einen Überschussanteil, der sich auch nicht genau bestimmen lässt, beläuft sich die Auszahlung nach heutigen Schätzungen auf etwa vier Prozent. Noch vor wenigen Jahren waren es rund doppelt so viel. Immerhin übersteigt die Rendite immer noch den Zinssatz eines gewöhnlichen Sparbuchs. Aber beim Fondssparen steht der Ankäufer später oft besser da und er ist flexibler in der Wahl seiner Anlage.
Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz werden die Hälfte der am Ende der Laufzeit ausbezahlten Erträge, also der Zinsgewinne, nun auch noch besteuert. Das betrifft alle nicht ab 2005 abgeschlossene Verträge. Es betrifft Verträge mit einer Laufzeit von über zwölf Jahren, Mindestalter bei der Auszahlung: 60 Jahre. Verträge, die weniger lang liefen, waren zuvor schon nicht steuerfrei.
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