Bei einem Sturm wird vom Balkon einer Wohnung ein Blumentopf, der nicht ausreichend gesichert war, herunter gerissen und verletzt einen Passanten am Kopf. Wenn wir jemandem einen Schaden zufügen, müssen wir dafür privat und nahezu unbegrenzt haften. Das kann im schlimmsten Fall die Existenz kosten. Denn wird jemand schwer verletzt, so können sein Krankenhausaufenthalt, Reha-Maßnahmen, eventuelles Schmerzensgeld nach dem Unglück oder eine Entschädigung für wochenlangen Verdienstausfall den Verursacher viel Geld kosten.
In unserem Beispielsfall sollte der Mieter der betreffenden Wohnung eine private Haftpflichtversicherung haben, die diesen Schaden abdeckt. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts ergab, dass etwa jeder dritte Haushalt keine private Haftpflichtversicherung hat.
Die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) Lilo Blunck ist darüber verwundert, denn eine private Haftpflichtversicherung bezahlt nicht nur Schäden, sondern wehrt auch Ansprüche ab, um die eigenen Rechte zu wahren. Wird nämlich zu Unrecht Schadensersatz verlangt, begleitet sie ihren Kunden vor Gericht und übernimmt die Kosten, um die unberechtigten Ansprüche abzuwenden. In diesem Fall agiert sie wie eine Rechtsschutzversicherung. Eine Haftpflichtpolice bringt also doppelten Nutzen mit sich - und das weltweit. Sie gilt daher auch im Urlaub.
Was ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung deckt folgende Schadensarten ab:
- Personenschäden,
- Sachschäden,
- Vermögensschäden und
- Mietsachschäden
Bis zu welcher Höhe die einzelnen Schadensarten finanziell entschädigt werden, hängt von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme ab. Die höchste Deckungssumme wird in der Regel für Personen- und Sachschäden vereinbart. Das absolute Minimum sind hier 3 Millionen Euro, besser sind 5-10 Millionen Euro. Unter Personenschäden fallen die Verletzung oder der Tod eines Menschen, bei Sachschäden geht es um die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen.
Bei Vermögensschäden ist zwischen den reinen Vermögensschäden und denen, die infolge von Personen- oder Sachschäden auftreten, zu unterscheiden. Letztere werden üblicherweise von der Deckungssumme für Personenschäden mit umfasst. Für die reinen Vermögensschäden gilt dagegen eine niedrigere Deckungssumme. Im Durchschnitt sehen die Versicherungsverträge Beträge zwischen 50.000,- und 100.000,- Euro vor. Reine Vermögensschäden sind im Alltag jedoch die Ausnahme.
Beispiel: Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt, ohne es zu beschädigen. Dadurch verpasst der Zugeparkte einen wichtigen Termin, wodurch ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt. |
Bei den Mietsachschäden werden ausnahmsweise Schäden ersetzt, die an gemieteten Sachen entstanden sind. In der Regel wird die Haftung hier auf gemietete Immobilien beschränkt. Da auch hier relativ schnell hohe Summen zusammen kommen, sollte sich die Deckungssumme an der für Sachschäden orientieren.
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