Die elektronische Gesundheitskarte löst die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkassen ab. Auf lange Sicht soll sie Behandlungen verbessern, Doppeluntersuchungen vermeiden und Kosten sparen helfen.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird den Austausch von medizinischen und Patientendaten enorm vereinfachen und beschleunigen. Bei Behandlungen sollen Ärzte dadurch schnell auf Datenbestände über den Patienten zurückgreifen können. Das soll teure Doppeluntersuchungen vermeiden. Was die Gesundheitskarte können soll, fasst das Bundesgesundheitsministerium wie folgt zusammen:
Notfalldatensatz auf dem Chip
Im Notfall kann es lebensrettend sein, dass die Ärztin oder der Arzt Informationen zum Beispiel über bestehende Vorerkrankungen oder Allergien des Versicherten hat. Künftig kann der Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen.
Versichertenstammdaten per Internet
Die Gesundheitskarte wird künftig einen Abgleich und bei Bedarf eine Online-Aktualisierung der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten ohne Kartenaustausch ermöglichen. Auch ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten können mit diesem Verfahren besser als bisher erkannt werden. Missbrauch auf Kosten der Versichertengemeinschaft kann so reduziert werden.
Kommunikation der Leistungserbringer (Ärzte, Therapeuten, Kliniken etc.)
Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur und ihrer sicheren Komponenten werden die Voraussetzungen für die Verbesserung der Kommunikation von Arzt zu Arzt geschaffen, damit Informationen, wie beispielsweise Befunde und hierzu vorliegende ergänzende Informationen, direkt und sicher gezielt elektronisch übermittelt werden können.
Elektronische Fallakte im Internet
In einer elektronischen Fallakte werden nur die Daten eines medizinischen Falles zusammengeführt. Dafür müssen die teilnehmenden Kliniken und Praxen ihre Daten den Mitbehandelnern zur Verfügung stellen.
Elektronisches Rezept zurückgestellt
Das elektronische Rezept sowie die weiteren medizinischen Anwendungen werden zunächst zurückgestellt, bis praxistaugliche und sichere Lösungen vorgelegt werden. Die Telematikinfrastruktur ist so konzipiert, dass je nach Bedarf neue Anwendungen aufgenommen werden können, wenn sie sich bei den Tests als sicher und praxistauglich erwiesen haben.
Der Aufbau der elektronischen Gesundheitskarte
Passfoto und Erkennungsmerkmale in Blindenschrift: Die neue elektronische Gesundheitskarte unterscheidet sich schon auf den ersten Blick deutlich von der vertrauten Versichertenkarte.