Das Wichtigste zur Verkehrsrechtsschutzversicherung 

Streitigkeiten im Verkehrsrecht können zu langwierigen und zeitintensiven Problemen werden. Damit der Verbraucher abgesichert ist, bieten viele Rechtsschutzversicherungen einen Schutz speziell für das Verkehrsrecht an: Die sogenannte Verkehrsrechts­schutzversicherung. Banktip erklärt die wichtigsten Punkte dazu.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist ein Teil der Rechtsschutz­versicherung. Dieser kann unabhängig von dem Komplettpaket abgeschlossen werden. Die Police deckelt alle Rechtsangelegenheiten, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen können.

Hilfe bei Streitfragen

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kommt zum Einsatz, wenn zum Beispiel bei einem Unfall die Schuldfrage strittig ist. Die Police deckelt die Kosten für den Anwalt, den Prozess, die Befragung und Ermittlung von Zeugen als auch die Gutachten.

Entscheidet sich ein Kfz-Halter für diese Versicherung, schützt diese jedes Fahrzeug, dass auf ihn zugelassen ist. Die Police übernimmt die verkehrsrechtlichen Schutzleistungen. Häufig gilt die Verkehrsrechts­schutzversicherung für alle berechtigten Fahrer des Fahrzeugs, als auch für die Insassen. Wenn viele Personen mit dem versicherten Fahrzeug fahren dürfen, kann sich der Versicherungsabschlag erhöhen.

Leistungsspektrum

Als Fahrzeuge gelten alle fahrbaren Kraftfahrzeuge, die direkt am Verkehrsgeschehen teilnehmen. Darunter fallen zum Beispiel Motorräder, Mopeds, Mofas oder Lkws. Viele Policen deckeln sogar Unfälle, die dem Versicherten als Fußgänger, Radfahrer oder als Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln widerfahren können. Fährt der Versicherte ein fremdes Auto, greift auch hier häufig der Versicherungsschutz.

Zuweilen sind auch Vertrags- und Sachenrecht in dem Leistungsspektrum enthalten. Dies gilt bei Meinungsverschiedenheiten beim Autokauf, Leasing oder Werkstattproblemen.

Die oben genannten Leistungen variieren je nach Police. Diese ist wiederrum abhängig von dem Leistungsumfang der Versicherung und der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Versicherungen bieten zudem eine Fahrer-Rechtsschutzversicherung an. Die Unternehmen richten sich damit an Vielfahrer, die häufig mit fremden Autos berufsbedingt oder privat fahren. Diese Versicherung deckelt außerdem Unfälle mit einem fremden Fahrzeug, wenn es bei diesen zu einem Rechtsstreit kommt.

Kommt es zu einem Schadensfall, übernimmt die Verkehrsrechts­schutzversicherung die Anwaltsgebühren, Prozesskosten, die Rechnung für die Arbeit des Gutachters inklusive Gutachten und andere Verwaltungs­kosten, die mit dem Streit in Zusammenhang stehen. Bei Unfällen im Ausland deckelt sie außerdem die Übersetzung von Dokumenten.

Pflichten des Versicherten

Damit die Kosten übernommen werden, muss das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen sein. Der Versicherte muss zudem einen gültigen Führerschein besitzen. Die Rechtsschutzversicherung für den Verkehr kommt jedoch nur zum Einsatz, wenn der Streit Erfolgschancen birgt. Ansonsten übernimmt der Versicherer die Kosten nicht.

Ausgeschlossen von der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten über Ordnungsgelder. Kommt es durch ein Knöllchen wegen Falschparken zum Streit, ist dieses häufig nicht mit in dem Versicherungs­schutz eingebunden.

Fazit

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert in der Regel die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Verkehrs­angelegenheiten vor Verwaltungsgerichten und –behörden, wie etwa beim Entzug des Führerscheins. Weiterhin deckelt sie Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr, Vertragsstreitigkeiten als auch Streitigkeiten über die Kfz-Steuer vor Gericht.

Aus dem Schadensschutz entfallen generell Delikte, bei denen der Fahrer nicht ordnungsgemäße Papiere bei sich führte oder gegen das Halte- oder Parkverbot verstößt. Auch vorsätzliche Straftaten, die gesetzlich mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe versehen sind, deckelt die Versicherung nicht.

Tipp

Verbraucher sollten sich vor Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz­versicherung genau informieren, welche Streitigkeiten die Police deckelt. Auch die Höhe der Abschlagszahlungen variiert enorm. Weiterhin muss nach Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung oftmals eine Wartezeit eingehalten werden, bis der Schutz greift. Befindet sich der Verbraucher noch vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss in einen verkehrsrechtlichen Streit, greift die neu abgeschlossene Police nicht.

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