Altersvorsorge - Möglichkeiten der Geldanlage für eine sichere Rente
Laut einer im Auftrag von der Postbank aktuell veröffentlichten repräsentativen Allensbach-Studie mit dem Titel "Altersvorsorge in Deutschland 2005" wissen 81 Prozent der Deutschen nicht, dass die gesetzliche Rente ab 2005 schrittweise voll steuerpflichtig wird. Zudem verbinden viele Bundesbürger den Begriff "Altersvorsorge" mit Assoziationen wie langweilig, altmodisch, bürokratisch und verstaubt.
Doch aufgrund der höheren Lebenserwartung und den Geburtenrückgängen (demographischen Strukturentwicklungen), ist die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig problematisch und ein starkes Absinken des Rentenniveaus kaum zu vermeiden. Zusätzlich wurde mit der Rentenreform 2004 ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Er berücksichtigt die Zahl der Rentenempfänger im Verhältnis zur Menge der Arbeitnehmer, wenn es darum geht, die Höhe der Rentenanpassung festzulegen. Werden die Zahlenden weniger, sinkt damit auch automatisch die gesetzliche Rente.
Hierbei wird deutlich, dass die gesetzliche Renteversicherung nur noch eine Grundbasis für den späteren Lebensabend schaffen kann. Um Ihren bisherigen Lebensstandard auch zukünftig sichern zu können, sollten Sie im Bereich der Altersvorsorge Möglichkeiten der privaten Vorsorge in Betracht ziehen. Der folgende Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Formen der privaten Altersvorsorge, sowie über deren Regelungen und Möglichkeiten einer staatlichen Förderung. Zudem wird das neue Vorsorgemodell der Rürup Rente in seinen Einzelheiten vorgestellt.
Die gesetzliche Rente
Die gegenwärtige staatliche Rente ist umlagenfinanziert. Damit gemeint ist, dass die heute beitragszahlende Generation mit Ihren Beiträgen direkt an die rentenempfangende Generation zahlt und somit ist die staatliche Rentenversicherung die größte Einnahmequelle der älteren Bevölkerung. Die Höhe der staatlichen Rente ermittelt sich hauptsächlich aus den Beitragszeiten und der Beitragshöhe. Bei einem durchschnittlich verdienenden Versicherten mit 45 Beitragsjahren beträgt die Rente heutzutage ca. 68 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens.
Auch bei der gesetzlichen Rente greift seit 2005 das neue Alterseinkünftegesetz. Aufgrund eines Urteils vom 1. März 2002 des Bundesverfassungsgerichts werden ab 2005 schrittweise die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Besteuerung befreit, um eine steuerliche Benachteilung von Rentnern, die Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, gegenüber Pensionären auszugleichen. Parallel dazu müssen Rentner die Hälfte ihrer gesetzlichen Rente versteuern (nachgelagerte Rentenbesteuerung).
Grundsätzlich sind alle Angestellten und Arbeiter (mit wenigen Ausnahmen) und selbständige Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dies gilt auch für alle Auszubildenden, Behinderte in anerkannten Behindertenwerkstätten sowie Zivil- und Wehrdienstleistende. Selbständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ebenfalls pflichtversichert, müssen allerdings nur den halben Beitrag bezahlen.
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