Betreuungsgeld schnell noch beantragen? 

Betreuungsgeld beantragen

Vor zwei Jahren hatte die CSU im Bund das Betreuungsgeld gegen viele Widerstände durchgeboxt. Seitdem beantragen immer mehr Familien das Betreuungsgeld – trotz aller Kritik an der vielverschmähten "Herdprämie". Die Zukunft des einstigen CSU-Projekts ist jedoch ungewiss. Nach einer Klage Hamburgs wird das Bundesverfassungsgericht vermutlich noch im Sommer über das Schicksal des Betreuungsgelds entscheiden.

Seit seiner Einführung hat sich das Betreuungsgeld vom Ladenhüter zum gefragten Lebensmodell vieler Familien entwickelt. Fast 390.000 Haushalte bezogen laut Statistischem Bundesamt zum Jahreswechsel Betreuungsgeld. Die Zahl hat sich damit seit Anfang 2014 (145.000) mehr als verdoppelt. Deswegen ist es trotz aller Kritik an der "Herdprämie" Zeit, sich das Betreuungsgeld etwas genauer anzuschauen.

Betreuungsgeld im Jahr 2015

Betreuungsgeld erhalten Familien, wenn das Kind nach dem Juli 2012 geboren wurde und sie keine öffentliche Betreuung beziehungsweise keinen Kita-Platz in Anspruch nehmen wollen. Nur in bestimmten Härtefällen bekommen Eltern Betreuungsgeld zusätzlich zum Kita-Platz; zum Beispiel bei schwerer Krankheit der Eltern und nur bei einer öffentlichen Betreuung von maximal 20 Wochenstunden.

Die Eltern erhalten das Betreuungsgeld höchstens 22 Monate lang und ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Es schließt sich oft direkt an das 14-monatige Elterngeld an. Enden die Elterngeldmonate wegen Parallelbezug früher, können die Eltern auch früher das Betreuungsgeld beziehen.

Höhe des Betreuungsgeldes

Ebenso wie das Kindergeld ist auch das Betreuungsgeld unabhängig davon, ob Vater und/oder Mutter erwerbstätig sind. So oder so erhalten sie steuerfrei eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich, bis Juli 2014 waren es 100 Euro. Allerdings betrachtet der Staat das Betreuungsgeld als vorrangig und rechnet es beim Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag oder bei der Sozialhilfe an.

Großzügiger ist der Staat bei anderen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld I oder bei Eltern, die studieren und dafür BAföG beziehen. Bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro monatlich wird das Betreuungsgeld nicht als Einkommen angerechnet – ebenso wie übrigens beim Elterngeld. Selbst bei Zwillingen würde den Eltern also noch nichts vom BAföG oder vom Arbeitslosengeld I abgezogen.

Zukunft des Betreuungsgeldes ungewiss

Für die Beratung und Anträge haben alle Bundesländer eigene Betreuungsgeldstellen eingerichtet. Womöglich müssen sie diese jedoch bald wieder schließen. Denn bereits vor über zwei Jahren hatte Hamburg wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen das Betreuungsgeld geklagt. Die Verhandlungen zeigen seitdem, wie vielfältig die Kritik am Betreuungsgeld ist.

So haben die Länder in den vergangenen Jahren zum Beispiel den Ausbau der Kita-Plätze teilweise massiv vorangetrieben und fühlen sich jetzt durch das Betreuungsgeld in ihren Bemühungen unterwandert – umso mehr, da der Staat seit Mitte 2013 einen Kita-Platz sogar garantiert. Der Rechtsanspruch ist einklagbar und hat manche Kommunen schon in Bedrängnis gebracht.

Die Hamburger Kläger sehen durch das Betreuungsgeld auch das Gleichbehandlungs-Gebot von Mann und Frau im Grundgesetz verletzt. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen da eine klare Sprache: Zu 95 Prozent beziehen die Mütter das Betreuungsgeld. Es scheinen also vor allem die Frauen zu sein, die aus dem Beruf aussteigen und zuhause das Kind betreuen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass insbesondere jene Familien das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, deren Kinder besonders von der staatlichen Betreuung profitieren würden – n sprachlicher Hinsicht zum Beispiel Familien mit Migrationshintergrund. Noch im Sommer 2015 wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.

Fazit

Nach seiner Einführung 2013 hat sich das Betreuungsgeld inzwischen zu einer gefragten Sozialleistung gemausert. Immer mehr Familien beantragen das Betreuungsgeld, innerhalb eines Jahres haben sich die Antragsteller mehr als verdoppelt. Betreuungsgeld gibt es dabei unabhängig vom Gehalt der Mutter oder des Vaters. Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfänger profitieren allerdings weniger, bei Ihnen rechnet der Staat das Elterngeld an. Indessen hält die Kritik an der sogenannten "Herdprämie" an. Noch in diesem Sommer könnte das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld wieder kippen.

Aktualisierung 21.07.2015: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt nach einstimmigem Urteil das Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Nach etwas über zwei Jahren ist es das Ende des einstigen CSU-Projekts, zumindest auf Bundesebene. Einige Bundesländer, allen voran Bayern, wollen nun auf Landesebene das Betreuungsgeld einführen.

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