Immer wieder stehen Lebensversicherer in die Kritik. Verbraucher beschweren sich über unverständliche Klauseln in den Verträgen und ziehen häufig vor Gericht. Das Unternehmen proConcept unterstützt Verbraucher bei diesen Fällen. Ein Grund für banktip das Unternehmen in einem Interview vorzustellen.
Banktip: Beschreiben Sie doch kurz, was genau Ihre Aufgaben sind und stellen sich vor.
proConcept: Wir, die proConcept AG, sind ein international agierendes Unternehmen, welches sich auf die Geltendmachung von Streuschäden spezialisiert hat.
Im Fokus unserer Arbeit steht vor allem das Projekt LV-Doktor, innerhalb dessen wir uns seit nunmehr einem Jahrzehnt für die Klärung von wesentlichen Rechtsfragen einsetzen. Im Bereich Lebensversicherung wurde bereits 2005 das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, da nach Ansicht der Europäischen Kommission das bis 2007 im Versicherungsvertragsgesetz geregelte und nur in Deutschland angebotene Policenmodell gegen europäische Verbraucherschutzvorschriften verstieß.
Von dieser Rechtsfrage sind Millionen von Versicherten betroffen, da der Abschluss nahezu aller zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Verträge auf Basis dieses Modells erfolgte.
Die wesentliche Problematik dieses Modells ist, dass der Kunde erst nach Vertragsabschluss alle notwendigen Informationen und Unterlagen erhielt, demzufolge also nicht in der Lage war, Angebote mehrerer Anbieter objektiv und in Ruhe zu vergleichen. Infolge dessen forderte die Europäische Kommission die Abschaffung des entsprechenden Modells. Dieser Forderung kam der Gesetzgeber 2007 mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz nach.
Die Änderungen, die das neue Gesetz mit sich brachte wirk(t)en sich jedoch ausschließlich auf zukünftig neu zu schließende Verträge aus, schafften allerdings keinerlei Regelung für die Millionen Bestandskunden. Deshalb haben wir uns dieser Frage angenommen und seither in Hunderten Gerichtsverfahren die Rechtsfragen um die Lebensversicherung aufgebrochen. Viel mehr noch zum Ärger der Versicherungswirtschaft Entscheidungen herbeigeführt (zum Beispiel das BGH-Urteil vom 07.Mai 2014), die den Versicherungsnehmer endlich in die Lage versetzen, sein Recht effektiv durchzusetzen.
Gelungen ist uns dies durch unser einzigartiges Anwaltsnetzwerk, welches aus mehr als 50 Kanzleien in ganz Deutschland besteht und es uns ermöglicht, unseren Kunden eine umfassende und individuelle Betreuung in Einzelverfahren zu bieten. Mit Erfolg, wie die Gesamtsumme von 2,6 Millionen Euro von den Assekuranzen erstrittenen Mehrerlösen allein im vergangenen Geschäftsjahr beweist.
Was unser Anwaltsnetzwerk dabei so besonders macht? Ganz einfach: Wir organisieren den Widerstand des Verbrauchers beziehungsweise des Geschädigten allgemein.
Bislang ist es üblich, dass sich Verbraucher von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und dieser dann in einem Einzelverfahren versucht, die Ansprüche seines Mandanten durchzusetzen. Gewinnt der Verbraucher oder wird dem Gegner (also der jeweiligen Versicherungsgesellschaft) bewusst, dass es brenzlig werden könnte, erkennt diese den Anspruch an. In diesem Fall gibt keine Entscheidung oder aber es ergeht eine Entscheidung, die üblicherweise nicht veröffentlicht wird. Somit erfährt der zweite Verbraucher, der möglicherweise dasselbe juristische Problem an einem anderen Ort hat, und von einem anderen Rechtsanwalt vertreten wird, nichts von dem positiven Ergebnis und der zu seinem Ziel führenden Argumentation. In den meisten Fällen wird auch der Anspruch des zweiten Verbrauchers einzelrichterlich entschieden, oftmals verliert der Anspruchsinhaber jedoch das Verfahren.
Die Konzerne wiederum unterstützen diese Entwicklung aktiv, indem sie solche für sich nützlichen Urteile selbstverständlich in die Urteilsdatenbanken einstellen, diese in andere gleichartige Prozesse einführen und damit die Rechtsprechung in die gewünschte Richtung treiben.
Und genau hier setzt die proConcept AG an: Wir unterlaufen diese Entwicklung (und haben sie sogar bereits in die entgegengesetzte Richtung umkehren können), indem unsere Rechtsanwälte sich auf diese Rechtsfragen spezialisiert haben und ebenfalls jedwede neue Entscheidung im Netzwerk verteilen. Auf diese Weise gelingt es ihnen, die übrigen Gerichte davon zu überzeugen, dass die bisherige von der Versicherungswirtschaft sorgsam gepflegte Rechtsmeinung zu vielen Fragen schlichtweg falsch ist.
Damit haben wir in verhältnismäßig kurzer Zeit mehr als 100 Verfahren rund um die Lebensversicherung zum Bundesgerichtshof gebracht, dem EuGH die Frage nach der Europarechtskonformität der Jahresfrist in § 5a VVG a.F. vorgelegt, die BGH-Entscheidung zum unbegrenzten Widerruf am 7.5.2013 erwirkt sowie diverse erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Policenmodell geführt, in denen das BVerfG die Europarechtswidrigkeit ebenfalls bestätigt.
Neben diesen Prozessen sind wir ebenfalls als Aufkäufer von Lebensversicherungen tätig. Hierbei erwerben wir den jeweiligen Versicherungsvertrag und bezahlen dem Kunden sofort im Rahmen unserer Höchstpreisgarantie den höchstmöglichen am Markt erzielbaren Kaufpreis. Darüber hinaus erhält der Kunde - je nach gewähltem Modell - zusätzlich zu dem sofort und in einer Summe auszuzahlenden Kaufpreis eine Beteiligung an allen Erstattungen die wir zukünftig noch für den Vertrag erreichen.
Zusatzerstattungen erreichen wir beispielsweise durch Anwendung der von uns erreichten Urteile auf alle in unserem Bestand befindlichen Verträge. So konnten wir beispielsweise allein 2013 zusätzlich 2,6 Millionen Euro an unsere Kunden ausschütten.
Wo genau liegen die Probleme zwischen Verbrauchern und Lebensversicherern?
Viele Kunden werden bei Vertragsschluss am Bedarf vorbei beraten. Die Majorität der Verbraucher kann sich nur eine Anlage leisten, um damit eine kurzfristige Liquiditätsreserve aufzubauen und ist wenige Jahre nach Abschluss der Lebensversicherung in der Situation, den Vertrag kündigen zu müssen. Dies geschieht meist aus wirtschaftlichen Gründen – der Versicherungsbeitrag kann nicht mehr geleistet werden, weil ein Partner arbeitslos geworden ist oder weil nun eine Waschmaschine oder das Auto kaputt gegangen ist und ersetzt oder kostspielig repariert werden muss. Häufig ist das in der Lebensversicherung vorhandene Kapital die einzige Geldreserve, auf die in solchen Fällen zurückgegriffen werden kann.
Es kann aber auch passieren, dass einfach ein anderer Versicherungsvermittler oder Vermögensberater dem Kunden erklärt, dass der bereits vorhandene Vertrag besonders schlecht ist und unbedingt sofort beendet werden sollte, damit künftig in den neuen viel besseren Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft XY investiert werden kann.
Besonders spannend war für uns beispielsweise ein Fall eines DVAG- Vermittlers, der sich sicher den goldenen Vertriebsorden mit persönlicher Widmung von Herrn Pohl (Reinfried Pohl, Gründer der DVAG & "Entwickler" verschiedenere, großer Strukturvertriebe) verdient hat: Er schaffte es, einer vierköpfigen Familie insgesamt 15 Lebens- bzw. Rentenversicherungsverträge zu verkaufen. Er besuchte die Familie alle drei Jahre und setzte den vorher abgeschlossenen Vertrag beitragsfrei, um dann ein neues Produkt abzuschließen und erneut Provision zu kassieren. Dabei verkaufte er jedem Familienmitglied erst eine kapitalbildende Lebensversicherung, anschließend eine kapitalbildende Rentenversicherung, dann eine fondsgebundene Lebensversicherung, danach eine fondsgebundene Rentenversicherung und abschließend auch noch einen Riestervertrag …
Wo müssen die Versicherer Ihrer Meinung nach im Kundendialog nachbessern?
Der provisionsorientierte Vertrieb, der derartige Auswüchse zulässt, gehört verboten, genau wie die Zillmerung der Versicherungstarife. Abschlusskosten und Verwaltungskosten müssen auf die gesamte Vertragslaufzeit aufgeteilt werden, und die somit nicht verbrauchten Gelder werden bei vorzeitiger Kündigung wieder mit ausgezahlt oder an den neuen Versicherer weitergereicht. Damit können relativ schnell sämtliche Anreize für die Umdeckung von Verträgen beseitigt und die wirtschaftlichen Folgen für die Kunden in den Griff bekommen werden.
Ein noch größeres Problem ist allerdings die Interessenkollision bei den Versicherungs AGs. Der Aktionär und eigentliche Inhaber will Rendite sehen und der Einzige bei dem diese erzielt werden kann, ist der Kunde des jeweiligen Versicherers. Der Kunde selbst hat aber bei Abschluss des Altersvorsorgeproduktes natürlich dasselbe Interesse – auch er will eine gute Rendite für sein eingesetztes Geld erzielen. Beiden Herren zu dienen, ist den Vorständen unmöglich – hier siegen grundsätzlich die Aktionärsinteressen.
Ich erinnere mich hier an eine Bilanzpressekonferenz der Allianz vor wenigen Jahren, bei der der Finanzvorstand auftrat und erklärte, dass man nunmehr eine Lösung gefunden habe, zu erreichen, dass die Überschussbeteiligungen aus den Risikorücklagen im Konzern verbleiben. Man habe einfach eine konzerneigene Risikotochter installiert und diese würde nun die gesamten kalkulierten Zuführungen zu den Risikotöpfen als Prämie erheben. Damit entfielen die Überschussbeteiligungen der Kunden und alles verblieb im Konzern.
Es wird Zeit, dass die Versicherer sich wieder auf ihre Versprechen und die eigentlich sehr wichtige Absicherungsaufgabe konzentrieren!
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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