Die Pflanzen im Urlaub gießen, beim Umzug mithelfen: Viele setzen dabei auf Gefälligkeitsdienste. Doch wer haftet, wenn dabei etwas schiefgeht? Banktip erklärt die Haftung und Versicherungsmöglichkeiten.
Gefälligkeitsdienste – Das sind Leistungen, bei denen keine Gegenleistung erwartet wird. Doch dass kein Geld im Spiel ist heißt nicht, dass dabei nicht einiges schiefgehen kann. Der Versicherungsschutz und die gesetzliche Regelungen sehen hier jedoch keine Haftung für den Erbringer der Leistungen vor. Was bedeutet das für den Geschädigten?
Wasserflecken auf dem Teppich, Kratzer im Tisch: Unfälle beim Housesitting oder anderen Gefälligkeitsdiensten können geschehen. Dabei gelten jedoch im Gegensatz zu normalen Unfällen andere Regeln. Denn der Verursacher muss nicht für die Schäden aufkommen. Er haftet dank des stillschweigenden Haftungsausschusses nicht.
Das heißt, dass auch die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Regulierung der Schäden verweigert. Denn die Versicherer schließen die Haftung bei Gefälligkeitsschäden in den meisten Fällen vertraglich aus.
Allerdings kann es sich um eine Auslegungssache handeln, ob es sich überhaupt um einen Gefälligkeitsdienst handelt. Oft lässt sich dies nur rechtlich klären. Für viele Verbraucher wird dies dann Sache der Rechtschutzversicherung.
Eine Ausnahme gibt es bei der fehlenden Deckung von Gefälligkeitsdiensten: grobe Fahrlässigkeit oder Absicht. Doch auch hier ist es schwierig, dies überhaupt nachzuweisen.
Die Helfer können ihre Haftpflichtversicherung auch so erweitern, dass sie Gefälligkeitsschäden abdeckt. Das kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Auch die Möglichkeit der Selbstbeteiligung bei Gefälligkeiten ist möglich. Außerdem wichtig: Die Versicherungssummen sind hier reduziert. Es lohnt sich also für Versicherte, den Versicherungsschutz für Gefälligkeiten genau unter die Lupe zu nehmen.
Für die Versicherten bedeutet eine Erweiterung der Versicherung vor allem Eines: Er spart sich den Streit mit dem Geschädigten. Das ist vor allem dann ein Vorteil, wenn es sich dabei um Freunde, Familie oder Nachbarn handelt.
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