Das Rentenkonto klären – hinter dieser Bezeichnung steckt etwas so einfaches und gleichzeitig so schwieriges. Es geht dabei um die Prüfung des Rentenkontos und die Beseitigung möglicher Fehler. Banktip erklärt, wieso Verbraucher das Konto klären sollten und was sie dafür benötigen.
Gesetzlich Rentenversicherte haben bei der Deutschen Rentenversicherung ein Konto. Hier werden alle rentenrechtlich relevanten Daten gespeichert. Dies sind zum Beispiel die Beitragszeiten, die später Einfluss auf die Höhe der Rente haben. Aber auch Wartezeiten sind vermerkt.
Rentenversicherte sollten diese Daten noch vor dem Renteneintritt kontrollieren. Denn Fehler können die Rente verringern. Außerdem verlangt die Rentenversicherung für fehlende rentenrelevanten Zeitabschnitte Nachweise. Umso länger diese Zeitabschnitte her sind, umso schwieriger kann es werden, die Nachweise zu beschaffen. Es kann auch passieren, dass die Unterlagen nach einiger Zeit nicht mehr existieren.
Renteninformation
Meist fallen Fehler in den Daten auf, wenn die Rentenversicherung die vorhandenen Informationen an die Verbraucher schickt. Das geschieht ab dem 27. Lebensjahr jährlich. In dieser Renteninformation geht es um die bereits erworbenen Ansprüche.
Außerdem wird die Höhe der künftigen Rente geschätzt. Diese Berechnung ist unverbindlich. Sie kann jedoch Anhaltspunkte geben, wie groß eine mögliche Rentenlücke ausfallen könnte.
Um Fehler auszumerzen, sollte sich jeder Versicherte rechtzeitig um eine Klärung kümmern, auch wenn es Arbeit macht. Verbraucher können das Rentenkonto jederzeit und mehr als einmal klären.
Beitragszeiten
In den meisten Fällen werden Beitragszeiten automatisch gespeichert. Mögliche Fehler hier sind falsche Daten bei Arbeitsbeginn und Gehalt. Daneben kann es passieren, dass Beitragszeiten komplett fehlen.
Versicherungsrechtlich bedeutende Zeiten sind nicht nur Ausbildungs- und Berufszeiten. Auch Kindererziehungszeiten und die Pflege von Angehörigen gehören dazu. Es sind gerade diese Zeiten, die in den Daten fehlen. Denn hier wird die Rentenversicherung nicht von anderen – wie zum Beispiel dem Arbeitgeber - informiert.
Kontoklärung
Um die Rente zu klären, brauchen Versicherte ihre letzte Rentenauskunft. Mit ihr können sie die Daten zuerst einmal kontrollieren. Entweder sie nutzen die jährliche Auskunft oder sie fordern diese bei der Deutschen Rentenversicherung an. Wer einen neuen Personalausweis oder eine Signaturchipkarte nutzt, kann die Daten auch online einsehen. Neben dem Ausweis oder der Karte ist die Sozialversicherungsnummer nötig. Diese Nummer sollten Verbraucher bei allen Schreiben an die Rentenversicherung angeben.
Die Versicherten beantragen über ein Telefonat oder ein Schreiben die Kontenklärung. Ansprechpartner hier ist ihr Rentenversicherungsträger. Sie können die Kontenklärung auch online beantragen. Die Formulare für die Klärung werden den Verbrauchern zugeschickt oder sie drucken sie über die Webseite der Rentenversicherung aus.
Die Versicherten reichen die Nachweise für die fehlenden Zeiten bei der Rentenversicherung ein. Bei einem persönlichen Termin reicht es, die Originale mitzubringen. Beim Briefverkehr müssen Verbraucher beglaubigte Kopien an ihren Rentenversicherungsträger senden. Die Deutsche Rentenversicherung kann Versicherten mitteilen, welcher Träger für sie zuständig ist.
Der Rentenversicherungsträger kann den Verbrauchern auch mitteilen, welche Art Nachweise sie für bestimmte Zeiten brauchen. Falls Belege fehlen, können die Mitarbeiter laut der Rentenversicherung dank ihrer Erfahrung Tipps geben, wo Versicherte diese Nachweise herbekommen. Viele Fragen können entweder bei einer persönlichen Beratung oder auch über das kostenlose Servicetelefon (0800 1000 4800) beantwortet werden.
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