Ob Karneval, Silvester oder Volksfeste: Wo es hoch her geht, da fließt der Alkohol in rauen Mengen. Und wenn Rausch und Frohsinn ihrem Höhepunkt entgegenstreben, da häufen sich Leichtsinn, Unfälle und Schlägereien. Dabei können Betrunkene nicht nur sich selbst und anderen Schaden zufügen. Sie riskieren auch den Versicherungsschutz.
Platzwunden, gebrochene Gliedmaßen oder Nasen richtet der Arzt ambulant und auf Kosten der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung. Wenn aber Spätfolgen oder Sachschaden entstehen, dann kommen die Versicherungen ins Spiel. Alkohol und Versicherung, das passt nur in Maßen zusammen. Der Vollrausch kann teuer werden. Das sollten Partygänger wissen.
Schlägerei im Rausch: Kein Versicherungsschutz
Hochgefühle können schnell umschlagen. Insbesondere, wenn Alkohol im Spiel ist, sitzen die Fäuste locker. Kommt es zu einer Schlägerei, riskieren die Schläger ihren privaten Haftpflichtschutz. Denn: Entstehen durch eine Attacke Schäden und Verletzungen, die hinsichtlich ihrer Folgen bewusst und gewollt in Kauf genommen wurden, zahlt grundsätzlich keine Versicherung, informiert die Zurich Versicherung.
Etwaige Entschädigungsansprüche des Opfers muss der Täter dann aus eigener Tasche regulieren, warnt die Zurich. Opfer können ihre Blessuren der Unfallversicherung melden - es sei denn, der Versicherte hätte die Schlägerei muwillig begonnen.
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer verstößt gegen Obliegenheitspflichten, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer ohne Rücksicht auf Promillegrenzen ins Auto oder aufs Fahrrad steigt, handelt verantwortungslos und rechtswidrig. Deshalb kassiert die Polizei Bußgeld für Trunkenheitsfahrten.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden des Opfers, nimmt den Versicherten jedoch bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in Regress, wenn er während des Unfalls betrunken war. Außerdem kann die Kasko sich weigern, Schäden des Trunkenheitsfahrers zu übernehmen.
Unfallversicherung: Vorsicht beim Alkohol
Wer benebelt vom Alkohol eine Beule oder Platzwunde bekommt, kann sich vertrauensvoll in die Hände des Arztes begeben. Der rechnet bei der Krankenkasse ab. Dem Patienten bleiben nur die Zuzahlungen für Schmerzmittel. Anders sieht es bei schweren Verletzungen aus. Dann leistet die Unfallversicherung.
Auch hier gilt: Vorsicht beim Alkohol. Kommt ein Versicherter volltrunken zu Schaden, kann die Unfallversicherung die Leistung verweiger. Nämlich dann, wenn von einer Bewusstseinstrübung auszugehen ist.
Banktip rät:
Auch wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann er sich in bestimmten Fällen weigern, Schäden unter Alkohol oder Drogen zu regulieren. Fest steht: Wer sich regelrecht volllaufen lässt, riskiert in jedem Fall seinen Versicherungsschutz. Dem Kater am nächsten Morgen folgen dann Klagen und Rechnungen. Deshalb und der Gesundheit zuliebe sollten Partygänger mit Genuss und in Maßen trinken.
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