So wechselt man die Krankenkasse 

Glaubt man den Ergebnissen einer Umfrage, möchte jeder dritte Deutsche seine Krankenversicherung ändern. Dabei gibt es zwischen privat und gesetzlich Versicherten kaum einen Unterschied. Doch wie funktioniert der Wechsel in eine andere Krankenkasse?

Im Grunde ist es ganz einfach: Bei der alten Kasse kündigen, bei der neuen Kasse Mitgliedschaft beantragen. Je nachdem, ob es sich um eine private oder gesetzliche Kasse handelt, bestehen jedoch gewisse Unterschiede. Diese betreffen unter anderem die Kündigungsfrist.

Kündigung gesetzliche Krankenkasse

Seine gesetzliche Krankenkasse verlassen kann, wer schon seit mindestens 18 Monaten bei ihr Mitglied ist. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und gilt bis Monatsende. Das heißt, kündigt man Mitte Februar, ist man bis zum 30. April versichert. 

Sonderkündigungsrecht

Soll ein Zusatzbeitrag eingeführt oder erhöht werden, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in diesem Fall bis spätestens zu dem Tag eingehen, an dem der Zusatzbeitrag erhoben wird. Zwar gilt auch hier eine zweimonatige Frist, der Zusatzbeitrag muss aber in dieser Zeit nicht gezahlt werden.

Wichtig: Wer sich durch einen Wahltarif für mehrere Jahre an seine Kasse gebunden hat, kann von dem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen.

Der Wechsel

Ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen ist relativ unkompliziert. Seiner alten Krankenkasse kann man mit einem formlosen Schreiben kündigen. Die neue Krankenkasse muss neue Mitglieder aufnehmen. Für die Krankenkassen besteht ein Kontrahierungszwang, das heißt sie müssen Bewerber unabhängig von deren gesundheitlichen oder finanziellen Status aufnehmen.

Wichtig: Kam die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse nicht zustande, ist man trotzdem nicht "versicherungslos". In diesem Fall bleibt man weiterhin bei seiner bisherigen Kasse versichert. 

Private Krankenversicherung

Die Kündigungsfristen können sich bei den privaten Krankenkassen unterscheiden. Ist man nicht an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden, kann die Versicherung entweder zum

  • Jahresende oder
  • Versicherungsjahresende

gekündigt werden. Dies muss mindestens drei Monate vorher und schriftlich erfolgen. Der Versicherer muss außerdem einen Nachweis über das Bestehen einer Folgeversicherung erhalten. Bei einer Beitragserhöhung oder Einschränkung der Leistungen besteht wie in der gesetzlichen Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht.

Wichtig: Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen gehen in der Regel die angesparten Altersrückstellungen verloren. Außerdem steht dann eine erneute Gesundheitsprüfung an. Eventuell ist es günstiger, den Tarif innerhalb der Krankenkasse zu wechseln.

Fazit

Ein Wechsel der Krankenkasse ist mit relativ wenig Aufwand verbunden. Da es teilweise große Unterschiede in der Höhe der Beiträge gibt, lohnt sich ein Vergleich zwischen den Krankenkassen.

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