Dass der Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht für alle Tage gleich bleibt, das liegt in der Natur der Dinge. Der Anteil der älteren Versicherten in einem Tarif wächst, denn es kommen immer weniger junge Versicherte nach. Das macht die Beiträge teuer. Aber Kunden müssen das nicht hinnehmen.
Die private Krankenversicherung wird mit der Zeit teurer. Versicherungsunternehmen verschärfen diese Entwicklung manchmal. Sie schließen einfach einen Tarif. Den neuen Kunden bieten sie dann neue Tarife an. Da die jungen, gesunden Neukunden kaum Kosten verursachen, zahlen sie auch nur geringe Beiträge. Für die älteren Versicherten in den Alttarifen hingegen steigen die Beiträge nur noch schneller.
PKV-Tarifwechsel günstiger beim gleichen Anbieter
Das brauchen Versicherte nicht hinzunehmen. Sie können den Tarif wechseln. Es gibt zwei Möglichkeiten
- Wechsel zu einem anderen Versicherer: Nur bedingt zu empfehlen. Der Versicherte kann nur einen Teil seiner Altersrückstellungen mitnehmen. Außerdem muss er sich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen.
- Wechsel zu einem anderen Tarif beim bisherigen Versicherer.
Bevor ein Versicherter seinem bisherigen Versicherungsanbieter den Rücken kehrt, sollte er also auf jeden Fall prüfen, ob er in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Anbieter wechseln kann. Das kann sich vor allem für ältere Kunden rechnen, die in einem geschlossenen Tarif versichert sind.
Bei Entscheidung für Tarifwechsel auf Berater oft kein Verlass
Bei der Entscheidung für oder gegen einen Wechsel ist der Versicherte weitgehend allein. Dem Rat von Versicherungs- und Finanzberatern sollten Kunden misstrauen. Der Wechsel in einen neuen Tarif beschert dem Berater nämlich in der Regel eine Provision.
Ein Tarifwechsel lohnt sich auch innerhalb der eigenen Versicherung nur bei deutlichen Beitragsunterschieden. Zunächst sollten Versicherte also zunächst Kostenvergleiche anstellen. Beim Vergleich hilft auch ein PKV-Rechner wie der von Banktip.
Nicht alle Versicherungskonzerne sehen Tarifwechsel gerne
Nicht alle Versicherungskonzerne sehen solche Wechsel gern. Immerhin belasten ältere Versicherte die Bilanz in einem neuen Tarif, den die Versicherung eigentlich zu Niedrigbeiträgen an junge Kunden verkaufen wollte. Sie drohen mit
- mit Zuschlägen für den Tarifwechsel und
- mit einer erneuten Gesundheitsprüfung.
Beide Drohungen verstoßen gegen geltendes Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Az.: BVerwG 8 C 42.09):
- Ein Zuschlag, der nur an den Tarifwechsel geknüpft ist, ist unrechtmäßig und
- auch eine neue Gesundheitsprüfung darf die Versicherung nicht vornehmen.
Tipp: Die Gesundheitsprüfung entfällt nur dann, wenn der neue Tarif denselben Leistungsumfang hat wie der alte. Tarifwechsler, die eine erneute Gesundheitsprüfung umgehen wollen, können aber versuchen, zusätzliche Leistungen im neuen Tarif auszuschließen.
Alternativen zum Tarifwechsel Privat
Versicherte können auch Geld sparen, wenn sie ihre Leistungen kürzen. Dann wird zum Beispiel aus dem Einbett- ein Zweibettzimmer. Eine spätere Umkehrung kann jedoch teuer werden. Eine weitere Möglichkeit ist, den Selbstbehalt zu erhöhen. Dies kann sich vor allem für Patienten lohnen, die keine oder kaum Leistungen in Anspruch nehmen. Denn je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die monatliche Prämie.
Fazit: Gesundheitsprüfung vermeiden
Je länger die Gesundheitsprüfung zurückliegt, desto mehr sollten Kunden eine neue Prüfung vermeiden. Auch wer seither nie krank gewesen war, ist doch gealtert und muss daher mit höheren Beiträgen rechnen. Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung fällt diese Prüfung in jedem Fall an.
Banktip rät: Vergleichen Sie genau die Tarife Ihres Versicherers, ziehen Sie günstigere Angebote in Erwägung. Einen Wechsel zu einem anderen Anbieter sollte sehr gründlich durchgerechnet werden.