Die Steuer-Identifikationsnummer: Was wird über die Nummer gespeichert und wo bekommt man sie her? Banktip gibt Antworten.
Mit der Steuer-Identifikationsnummer (IdNr), auch als Taxification Identification Number (TIN) bekannt, wird die frühere Steuernummer ersetzt. Seit 2007 läuft die Umstellung. Die Steuer-Identifikationsnummer soll als Identifikationsnummer für Steuerzwecke dienen. In der Regel bekommt jeder, der in Deuschland lebt und arbeitet, eine Identifikationsnummer. Die elfstellige Nummer gilt für das gesamte Leben eines Bürgers. Sie ändert sich weder nach Umzug, noch nach Heirat oder Namensänderung. Die Ziffern werden zufällig ausgewählt und sollen keine Rückschlüsse auf den Steuerzahler zulassen.
Kein Freistellungsauftrag ohne Steuer-ID
Die Steuer-ID muss bei Schreiben an Finanzbehörden angegeben werden. Bei der Steuerklärung ist die Angabe zurzeit noch nicht zwingend nötig. Anders sieht das zum Beispiel bei Freistellungsaufträgen für Kreditinstitute aus. Hier muss die Nummer angegeben werden.
Auch andere Behörden (Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Arbeitsämter) nutzen die Steuer-ID. Sie leiten steuerlich wichtige Daten an die Finanzbehörden über die Nummer weiter und sind in vielen Fällen meldepflichtig. Diese Behörden können die Steuer-ID eines Antragstellers auch selbst beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Das Amt teilt ihnen dabei nur die Nummer mit und gibt keine weiteren Informationen weiter.
Neben diesen Behörden und meldepflichtigen Stellen nutzen auch Arbeitgeber und Kreditinstitute die Nummer. Sie benötigen die Nummer für die Datenübertragung bei Lohnsteuerdaten und Abgeltungssteuer. Arbeitnehmer können jedoch über einen Antrag beim Finanzamt die Weitergabe von Lohnsteuerabzugsmerkmalen an den Arbeitgeber blockieren.
Eine Nummer für ein Leben
Durch die Einführung der IdNr verändert sich die Steuernummer nicht mehr bei Umzug oder bei einer Namensänderung. Sie soll eine eindeutige Identifizierung des Steuerzahlers ermöglichen und Steuerbetrug erschweren. Ein weiterer Grund für die Einführung der Nummer ist der Versuch Bürokratie abzubauen. Kritiker sehen in der Steuer-Identifikationsnummer jedoch die Gefahr, dass immer mehr Behörden immer mehr Informationen über die Bürger einsehen können.
- Über die Steuer-ID werden gespeichert :
- Name (auch frühere Namen)
- Geburtstag und -ort
- Geschlecht
- Doktorgrad
- Adresse
- zuständige Finanzbehörde
- Übermittlungssperren
- Sterbedatum (die Nummer ist bis zu 20 Jahren nach dem Tod gültig)
Die Daten werden in einer zentralen Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Das Bundeszentralamt schickt die Steuer-ID über ein Mitteilungsschreiben an die Bürger. Wenn in diesem Brief falsche oder unvollständige Angaben sind, sollte man sich an die zuständige Meldebehörde wenden. Diese gibt die veränderten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
Wo bekommt man die Nummer her?
Über das Amt erhält man auch die Nummer, wenn man das Schreiben nicht mehr findet. Dazu übermittelt man seine persönlichen Daten entweder über ein Online-Formular oder schriftlich an das Amt (Adresse: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 6, 53221 Bonn). Das Amt teilt die Nummer dann per Post mit.
- Diese Daten sind für die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer nötig:
- Name
- Vorname
- Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Geburtsdatum
- Adresse
- Geburtsort
Bevor man sich an das Bundeszentralamt für Steuern wendet, kann man noch weitere Unterlagen durchgehen. Denn die Nummer ist auch auf diesen Papieren vermerkt:
- Einkommensteuerbescheid (hier finden Sie auch ihre alte Steuernummer)
- Lohnsteuerbescheinigung
- Lohnsteuerkarte 2010
Wer seine Nummer nicht kennt und sie auf Anfrage einer meldepflichtigen Stelle (Rentenkasse, Krankenkasse, Anbietern von Riester- und Rürup-Renten) angeben soll, kann diese Stellen auch über die fehlende Nummer informieren. Die Stellen können eine maschinelle Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern stellen und erhalten direkt eine Antwort mit der Nummer des Antragsstellers.
Meldebehörde informiert Bundesamt
Wer vor der Umstellung 2007 nicht in Deutschland gemeldet war (Zuwanderung, Auslandsaufenthalt) und sich jetzt anmeldet, erhält die Steuer-Identifikationsnummer nachdem die Meldebehörde die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt hat.
Geschieht das nicht innerhalb von drei Monaten, kann der Steuerbürger sich an das BZSt wenden. Eltern erhalten die Steuer-Identifikationsnummer für ihre Säuglinge, nachdem die Meldebehörde die Daten an das Amt weitergegeben hat.
Andere Regeln gelten für Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen aber in Deutschland arbeiten. Wenn sie in Deutschland nicht meldepflichtig aber einkommensteuerpflichtig sind, erhalten sie zurzeit noch keine Steuer-ID. Dies soll sich zukünftig ändern. Wer als Rentner im Ausland lebt, erhält über die Rentenkasse eine Steuer-ID.