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Testament & Co: So vererbt man richtig 

Die Deutschen vererben jedes Jahr viele Milliarden Euro . Allerdings findet das Erbe nicht immer den richtigen Empfänger. Viele Testamente sind fehlerhaft und daher ungültig. Was man beim Erstellen des letzten Willens beachten sollte, erklärt Banktip.

Grundsätzlich gibt es das handschriftliche und das notarielle Testament. Letzteres bietet sich an, wenn man sich bei der Erstellung rechtlich absichern will. Außerdem ist es vor Fälschungen geschützt und für die Erben zur gegebenen Zeit leicht auffindbar.

Der Erbvertrag

Neben dem Testament gibt es noch die Möglichkeit eines Erbvertrags. Dies ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem sie gemeinsam Verfügungen über das Erbe treffen. Im Gegensatz zum Testament können Betroffene die Bedingungen jedoch nicht einseitig ändern.

Das handschriftliche Testament

Das handschriftliche Testament dagegen lässt sich jederzeit leicht ändern, kann aber ohne großen Kostenaufwand verfasst werden. Das Testament ist zwar formlos, einige Dinge müssen jedoch trotzdem beachtet werden.

 Wichtig für das handschriftliche Testament:

  • Erst eine Liste über das gesamte Vermögen erstellen
  • Leserlich schreiben
  • Dokumentenechten Stift benutzen (Kugelschreiber, Füller etc.) 
  • Ort und Datum nicht vergessen
  • Auf vage/unklare Formulierungen verzichten
  • Alles eigenhändig schreiben
  • Unterschrift in die letzte Zeile
  • Testament sicher aufbewahren

Wird die entsprechende Form nicht eingehalten, kann das Schriftstück für ungültig erklärt werden. In diesem Fall tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.

6 Fragen zum Thema Testament:

  1. Wann ist ein Testament sinnvoll?
    Ein Testament ergibt natürlich nur Sinn, wenn man auch etwas zu vererben hat. Und auch nur, wenn man außerhalb der gesetzlichen Erbfolge vererben will.

    Wichtig: Gerade für unverheiratete Paare kann sich ein Testament lohnen. Liegt nach dem Tod des Partners kein entsprechendes Schriftstück vor, sieht die gesetzliche Erbfolge zunächst die Familienangehörigen vor.

  2. Was passiert ohne Testament?
    Wurde kein Testament hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. In dieser ist mittels einer Hierarchie festgelegt, welche Angehörigen zu welchen Teilen erben. Vorrangig werden nahe Angehörige wie Kinder, Eltern oder Ehepartner bedacht. Danach folgen Großeltern und deren nächste Verwandschaft. Sind keine Erben ausfindig zu machen, geht der Nachlass an den Staat.

  3. Wer kann ein Testament verfassen?
    Theoretisch kann jede volljährige Person ein Testament verfassen. Ab dem 16. Lebensjahr geht das auch, allerdings nur über einen Notar. Eine sogenannte Testierfähigkeit ist in beiden Fällen Voraussetzung. Das heißt, man muss im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte sein.

  4. Kann ich mein Testament wieder ändern?
    Man selbst kann sein eigenes Testament jederzeit ändern. In der Regel reicht das Aufsetzen eines neuen Testaments mit dem aktuellen Datum.

  5. Kann ich jemanden enterben?
    Grundsätzlich hat ein aufgesetztes Testament Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Manche Verwandte haben allerdings Anspruch auf einen Pflichtanteil. Zunächst sind dies eventuelle Kinder und Ehepartner. Sind diese nicht vorhanden, steht den Eltern ein Pfichtteil zu. Dieser entspricht der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Man kann also mit dem Testament durchaus das Erbe an genannte Verwandte mindern. Nach deutschem Recht ist eine vollständige Enterbung aber nicht möglich.

    Einzige Ausnahme: In besonderen Fällen kann ein Gericht den Anspruch auf den Pflichtteil entziehen. Allerdings nur, wenn der Erblasser von der betreffenden Person körperlich misshandelt oder diese ihm nach dem Leben getrachtet hat.

  6. Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?
    Das Testament sollte man an einem sicheren Ort aufbewahren, an dem es den Erben leicht zugänglich ist. Im Erbfall muss immer das Original vorliegen, Kopien sind nicht rechtskräftig. Möchte man sein Testament voraussichtlich langfristig nicht ändern, kann man es auch beim Amtsgericht hinterlegen. Dort werden auch die notariell verfassten Testamente aufbewahrt.

Beim Vererben eines größeren Vermögens kann es sinnvoll sein, sich ausführlich mit dem Erbschaftssteuergesetz zu befassen. Beratung und Hilfe gibt es unter anderem beim DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge).

Fazit

Auch wenn es vielen schwer fällt, sich mit dem Thema Testament zu befassen - eine gute Nachlassverwaltung erspart vor allem den Erben eventuelle Streitigkeiten. Wichtig ist es dabei, ungenaue Formulierungen oder zweideutige Aussagen zu vermeiden. Dann kann auch ein umfangreiches Testament gut selbst erstellt werden. 

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