Grippewellen und neue Krankheiten bringen das Thema Impfungen immer wieder in die Schlagzeilen. Da taucht schnell die Frage auf, welche Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Banktip gibt Antworten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen (G-BA) legt fest, welche Impfungen von den Kassen bezahlt werden müssen. Grundlage für diese Entscheidungen sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Dies ist auch im fünften Sozialgesetzbuch mit Paragraph 20d festgelegt. Den Kassen steht es frei, darüber hinaus Leistungen zu übernehmen.
Tipp: Bei den Pflichtimpfungen fällt die Praxisgebühr weg. Es handelt sich um Vorsorgeleistungen.
Kostenlose Impfungen für Kinder
Säuglinge, Kinder und Jugendliche erhalten viele Impfungen kostenlos. Über das entsprechende Alter informieren Ärzte, Krankenkassen und der Bundesausschuss. Oft gehören auch die Auffrischimpfungen im Erwachsenenalter zu den Leistungen der Kassen.
- Diphtherie
- Haemophilus influenzae b-Infektionen
- Hepatitis B (HB)
- Humanen-Papillomvirus (HPV)
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Pertussis (Keuchhusten)
- Pneumokokken-Infektionen
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Röteln
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Varizellen (Windpocken)
Indikationsimpfungen bei Erwachsenen
Die Übernahme von Impfkosten bei Erwachsenen ist von den Lebensumständen und der Impfgeschichte der Versicherten abhängig. Dies gilt bei einigen Impfungen auch für Kinder und Jugendliche. Es handelt sich also um Indikationsimpfungen. Die genauen Richtlinien für die Indikationsimpfungen finden Sie auf der Webseite des Bundesausschusses.
- Diphtherie: bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die Grundimmunisierung länger als zehn Jahre zurückliegt
- Frühsommermeningo-Enzephalitits (FSME): zeckenexponierte Personen in FSME-Risikogebieten
- Haemophilus influenzae b-Infektionen: Indikationsimpfung
- Hepatitis A: Indikationsimpfung
- Hepatitis B: Indikationsimpfung
- Influenza (Virusgrippe): Indikationsimpfung und bei Personen über 60 Jahren
- Masern: Indikationsimpfung
- Meningokokken: Indikationsimpfung
- Mumps: Indikationsimpfung
- Pertussis (Keuchhusten): Indikationsimpfung
- Pneumokokken-Infektionen: Indikationsimpfung
- Poliomyelitis (Kinderlähmung): Indikationsimpfung
- Röteln: Indikationsimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch
- Tetanus (Wundstarrkrampf): bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die Grundimmunisierung länger als zehn Jahre zurückliegt
- Varizellen (Windpocken): Indikationsimpfung
Keine Pflichtübernahme beim Reiseschutz
Reiseschutzimpfungen sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Einschleppung von Krankheiten nach Deutschland verhindert werden soll. Einige Krankenkassen übernehmen solche Schutzimpfungen trotzdem.
Tipp: Informieren Sie sich vor der Reise über die nötigen Impfungen (z. B. Tropeninstitut). Fragen Sie danach die Krankenkasse, in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt. Denn die Kostenübernahme funktioniert nur, wenn Sie einen Vertragsarzt der Kasse aufsuchen und außerdem Impfrechnung und ärztliche Verordnung bei der Kasse einreichen.
Kostenübernahme von anderen Stellen
Die Krankenkassen sind jedoch nicht die einzigen, die Impfleistungen bezahlen. Teilweise kommen auch Arbeitgeber für die Kosten auf. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Impfung aus beruflichen Gründen nötig ist.
Die Bundesländer können die Kosten übernehmen, wenn ein Student aufgrund der Studienverordnung klinische Abschnitte oder Exkursionen leisten muss. In beiden Fällen sollten die Betroffenen sich vorher beim Arbeitgeber oder den Universitäten informieren. Auch der öffentliche Gesundheitsdienst bietet kostenlose Impfungen an.
Tipp: Ein Impfbuch hilft Ihnen, über nötige Auffrischimpfungen auf den Laufenden zu bleiben. Außerdem vermeiden Sie so unnötige Impfungen. Die Chargen-Nummer liefert Informationen über den Impfstoff, wenn dies erforderlich sein sollte.