Wer Alkohol trinkt und sich danach hinter das Steuer seines Autos setzt, riskiert Geldstrafen, Punkte in Flensburg, den Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall sein Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer. Die 0,5 Promillegrenze spielt dabei eine weniger große Rolle als von vielen Autofahrern angenommen.
Schon bei einem Alkoholpegel von 0,3 Promille gehen manche Dinge nur noch schwer von der Hand. Bei 0,5 Promille kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Alkohol baut sich dabei auch nicht besonders schnell ab: Der Körper braucht für 0,1 Promille ungefähr eine Stunde.
In Deutschland darf man sich bis zur 0,5 Promillegrenze hinter das Steuer setzen. Das heißt jedoch nicht, dass ein niedriger Promillepegel keine Konsequenzen bei einem Unfall hat. Wenn der Alkoholgenuss zu Fahrbeeinträchtigungen führt, handelt es sich selbst bei 0,3 Promille um eine Straftat (§ 315 c, 316 Strafgesetzbuch).
Hier kann der Führerschein über Jahre entzogen werden, es gibt Punkte in Flensburg, eine psychologische Untersuchung, Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen. Bei einem Promillepegel von 1,1 und mehr wird immer davon ausgegangen, dass der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist. Strafen gibt es dann also immer. Die Härte der Strafe hängt dabei davon ab, ob es nur zu alkoholtypischen Ausfallerscheinungen oder auch zur Gefährdung von Personen oder Unfällen kommt.
Bei 0,5 Promille gibt es Punkte in Flensburg
Wer unter Alkoholeinfluss (0,5 Promille bis 1,1 Promille) noch gut und ohne Unfall fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes. Das kann mit Geldbußen geahndet werden. Außerdem gibt es vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Wenn man zum wiederholten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kommt noch eine psychologische Untersuchung dazu. Außerdem erhöht sich die Geldstrafe.
Andere Regeln gibt es für Fahranfänger bis 21 Jahre. Für sie gilt eine 0,0 Promillegrenze. Junge Fahrer, die trotzdem Alkohol trinken, werden mit Punkten im Verkehrszentralregister, Geldbußen und einem Aufbauseminar bestraft. Dieselbe Strafe gilt für Fahrer, die noch in der Probezeit sind.
Kasko zahlt ab 1,1 Promille nicht
Aber auch für den Versicherungsschutz hat ein Unfall unter Alkoholeinfluss Folgen. Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer auch für Versicherungsunternehmen als fahruntüchtig. Kasko-Versicherungen verweigern dann bei einem Unfall die komplette Leistung. Ab 0,3 Promille und Mitschuld des angetrunkenen Fahrers können sie zumindest die Leistungen kürzen. Wie stark die Kürzungen sind, hängt dabei vom jeweiligen Fall ab.
Haftpflicht verlangt Geld zurück
Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden des Opfers, nimmt den Versicherten jedoch bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in Regress, wenn er während des Unfalls betrunken war. Das heißt, die Haftpflichtversicherung wird den Geschädigten auszahlen, das Geld jedoch vom Versicherten zurückfordern.
Einen Unterschied zwischen Fahranfängern und erfahrenen Fahrern gibt es für die Versicherungen übrigens nicht. Außerdem spielt es auch keine Rolle, ob der Unfall in einem anderen Land passiert, in dem die gesetzlichen Bestimmungen für das Fahren unter Alkoholeinfluss anders aussehen. Für die Versicherungen sind immer das Verschulden des Fahrers und die 0,3 Promille- beziehungsweise die 1,1 Promille-Grenze wichtig.
Wenn Versicherungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten, heißt das nicht, dass sie bei Unfällen unter Alkoholeinfluss zahlen. Meist schließen sie alkohol- oder drogenbedingte Schäden trotzdem aus.
Wer also mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich genau überlegen ob er etwas trinkt und so Führerschein, Versicherungsschutz und Leben riskiert. Auf die Ergebnisse von Promillerechner und ähnliches sollte er sich nicht verlassen. Deren Ergebnisse stimmen nicht unbedingt mit denen der Polizei überein.