Bankvollmacht - Ratgeber 

Eine Bankvollmacht? Das ist etwas für ältere Menschen, die nicht mehr gut genug beieinander sind, um ihre Sparkassenfiliale aufzusuchen, denken viele Jüngere. Dabei ist es für eine Bankvollmacht nie zu früh. Das betrifft vor allem Ehe- oder Lebenspartner ohne gemeinsames Konto. Wenn ein Bankkunde überraschend stirbt, erhält der Partner erst dann Zugriff auf das Konto des Verstorbenen, wenn das Testament vollstreckt wird. Bis dahin können viele Monate Mietrückstand aufgelaufen sein, weil niemand Zugriff auf das Wohnungskonto hatte.

Wofür braucht man eine Vollmacht?

Der offensichtlichste Fall, in dem eine Vollmacht nützlich werden kann, ist der überraschende Tod des Ausstellers der Vollmacht. Eine solche Vollmacht heißt "Vorsorgevollmacht". Sie ist allgemein formuliert und räumt dem Bevollmächtigten eine umfassende Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Konto oder mehrere Konten ein. Die Banken halten entsprechended Vordrucke bereit. Um im Ernstfall Probleme zu vermeiden, sollte man gemeinsam mit dem Bevollmächtigten zur betreffenden Bank gehen und auf dem Formular des Instituts gemeinsam die Vollmacht ausfüllen.

Was darf der Bevollmächtigte?

Grundsätzlich gibt es nur eins, das ein Bevollmächtigter unter keinen Umständen darf: Er darf keine erheblichen Kreditrisiken im Namen dessen eingehen, der die Vollmacht erteilt hat. Das bedeutet: Er darf weder einen Kredit aufnehmen, noch eine Kreditkarte im Namen des Ausstellers der Vollmacht beantragen. Alles andere darf der Bevollmächtigte. Er darf beispielsweise auch einen bereits beantragten Kredit in Anspruch nehmen.

Die Vollmacht-Vordrucke der Banken und Sparkassen sind solche globalen Vollmachten. Wer die Rechte des Bevollmächtigten einschränken will, ihm Zugriff aufs Konto einräumen will, aber beispielsweise nicht aufs Wertpapierdepot, der muss eine formlose Vollmacht erstellen und das dort hinein schreiben. Oder er muss das in einer gesonderten Zusatzvereinbarung festlegen.

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hält globale Vollmachten im Regelfall für sinnvoller. Schließlich ist ein Kunde, der eine Vollmacht erteilt, ja nicht in der Lage, seine Bankgeschäfte selbst zu erledigen.

Wem darf ich eine Vollmacht erteilen?

Grundsätzlich könnte man jedem x-beliebigen Dahergelaufenen eine Vollmacht erteilen. Wenn dieser die Vollmacht vorlegt, fragen die Banken oder Sparkassen nicht nach Verwandtschaftsverhältnissen. Grundsätzlich sollte man sich jedoch die Person oder die Personen, die eine Vollmacht erhalten sollen, genau aussuchen. Für den Missbrauch haftet der Kontoinhaber ganz allein. Der Bevollmächtigte muss sich mit seinem Personalausweis legitimieren. Wenn er Geldanlagegeschäfte ausführen soll, muss die Bank außerdem sein Wissen über Geldanlagen testen.

Wie stelle ich eine Bankvollmacht aus?

In der Theorie gilt ein formloses Schreiben, in dem Aussteller und Adressat genau benannt sind. Außerdem muss der Geltungsbereich der Vollmacht beschrieben sein. Soll die Vollmacht erst nach dem Tod des Ausstellers gelten, so muss auch dies auf der Vollmacht vermerkt sein. Aus Sicherheitsgründen erkennen Banken solche formlosen Vollmachten nicht ohne weiteres an. Am liebsten sehen es die Banken und Sparkassen, wenn Aussteller und Bevollmächtigter gemeinsam die Vollmacht auf einem Vordruck des Hauses ausfüllen und sich dabei ausweisen. Auch das Bundesjustizministerium rät, Bankvollmachten immer direkt in der Bank oder Sparkasse zu unterzeichnen.

Etwas anders liegt die Sache bei Direktbanken. Sie haben keine Filialen. Deshalb muss sich der Kunde das Formular von der Internetseite der Bank herunterladen, ausfüllen und an die Bank zurücksenden, erklärt Thomas Bieler von der Direktbank ING-DiBa. Der Bevollmächtigte muss sich dann schriftlich per Post-Ident-Verfahren mit der Bank in Verbindung setzen.

Wie lange gilt eine Vollmacht?

Nach deutschem Recht erlischt die Bankvollmacht nicht automatisch mit dem Tod des Ausstellers und Kontoinhabers. Wenn eine Vollmacht nur für begrenzte Zeit ausgestellt werden soll, dann muss man sie nach Ablauf der Zeit schriftlich widerrufen. Das ist die Regel. Auf den Vollmacht-Vordrucken einiger Banken lässt sich jedoch auch gleich ein Gültigkeitsdatum festlegen.

Wie widerrufe ich eine Bankvollmacht?

Für den Widerruf reicht eine schriftliche Erklärung des Kontoinhabers. Diese kann auch formlos erfolgen.

Vollmacht registrieren

Sobald die Bank davon erfährt, dass ein Vormundschaftsgericht für einen ihrer Kunden ein Betreuungsverfahren eingeleitet hat, ist sie verpflichtet, das Gericht über bestehende Konto- und Depotvollmachten zu informieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seine Vorsorgevollmachten beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) registrieren lassen. Dann erfahren Vormundschaftsgerichte schnell von entsprechenden Vollmachten und können auf die Bestellung eines Betreuers verzichten.

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