Die Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit - all diese Versicherungen benötigen Selbstständige ebenso wie Angestellte oder Beamte. Teilweise gelten jedoch andere Konditionen. Zusätzlich bringt die Selbstständigkeit viele neue Freiheiten mit: Beispielsweise bei der Krankenversicherung oder der Altersvorsorge.
Die Krankenversicherung
In Sachen Krankenversicherung mündet die Freiheit des Selbstständigen in einer Pflicht: der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Seit 2007 gilt eine Versicherungspflicht - zunächst nur für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Seit Jahresbeginn 2009 gilt eine solche Pflicht auch für die private Krankenversicherung. Nun müssen also auch jene Deutsche krankenversichert sein, die nicht unter die gesetzliche Krankenversicherung fallen.
Privat oder gesetzlich?
Die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) steht vor allem Existenzgründern offen. Sie dürften in der Regel vorher selbst oder über die Familie gesetzlich versichert gewesen sein. Das ist Bedingung. Für Berufsgruppen wie Künstler, Autoren oder Journalisten gibt es sogar eine Versicherungspflicht in der GKV.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist für die übrigen Selbstständigen Pflicht. Aber auch Existenzgründer, die wählen dürfen, sollten Angebote von privaten Krankenversicherern einholen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden unabhängig vom Einkommen berechnet. Sie sind oft sehr viel günstiger als die Beiträge für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte.
Für ältere Existenzgründer oder solche mit gravierenden Vorerkrankungen, die bisher gesetzlich versichert waren, ist die freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse möglicherweise die günstigere Wahl. Und natürlich auch für solche, die eine Familie haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Partner und Kinder kostenlos mitversichert.
Keine Sorgen müssen sich Scheinselbsständige machen, die auf Dauer nur für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. Sie unterliegen ohnehin der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sicherungssystemen.
Für manche Berufe gilt ein Pflichtprogramm
Wie Scheinselbstständige haben auch Freiberufler in künstlerischen oder publizistischen Berufen (Künstler, Schauspieler, Musiker, Autoren, Journalisten etc.) kaum eine Wahl. Für sie gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse über die Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK übernimmt für den Versicherten die eine Hälfte der Beiträge zur Krankenkasse. Diese Hälfte zahlen die Auftraggeber der Künstler und Publizisten über eine Pflichtabgabe an die KSK.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KVSG) lässt nur zwei Ausnahmen von dieser Versicherungspflicht zu: Existenzgründer können drei Jahre lang wählen, ob sie sich stattdessen lieber privat versichern. Und gut verdienende Künstler oder Publizisten können ebenfalls private Krankenversicherungen abschließen. KSK-berechtigte Freiberufler sollten sich im Zweifel auch für die KSK entscheiden. Die Mitgliedschaft versichert sie gleichzeitig in der staatlichen Renten- und Pflegekasse. Wer sich privat versichert, muss auch diese Risiken in der Regel privat absichern. Dazu mehr im nächsten Kapitel Altersvorsorge.
Auf Krankengeld achten
Selbstständige sollten darauf achten, dass sie für einen Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag vorsorgen - unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Gerade Existenzgründer und Einzelkämpfer verlieren jeden Tag, an dem sie nicht arbeiten können, bares Geld, weil schlicht die Arbeit liegen bleibt. Privatpatienten können Krankengeldansprüche über ihren Versicherer abschließen. Freiwillig Versicherte in der GKV müssen derzeit entweder einen entsprechenden Wahltarif abschließen oder eine private Krankenzusatzversicherung abschließen.