Allgemeine Steueränderungen
Neben der Reform der Erbschaftssteuer sind für das kommende Jahr noch weitere Steueränderungen vorgesehen, die den Geldbeutel zum Teil entlasten und zum Teil belasten.
Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten sind künftig besser steuerlich absetzbar. So können private Investoren im kommenden Jahr 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Kosten (bisher 3.000 Euro), also bis zu 1.200 Euro, vom Finanzamt erstattet bekommen.
Kraftfahrzeugsteuer
Mit einer zeitloch begrenzten Steuervergünstigung für Pkw will die Bundesregierung den Verkauf effizienter Fahrzeuge fördern. Autos, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 zugelassen werden, erhalten eine befristete Kfz-Steuerbefreiung. Sie gilt für Neuwagen ein Jahr lang und für Neufahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6 Norm sogar zwei Jahre lang. Sollte das Auto während dieser Zeit weiterverkauft werden, bleibt die Steuerbefreiung erhalten. Eine Ausnahme gilt für Autos mit Abgasnorm Euro-5, die bereits vor dem 5. November zugelassen wurden. Diese sind für 2009 ebenfalls von der Steuer befreit. Der Steuerbonus endet am 31. Dezember 2010.
Tagesmütter
Ab 2009 soll eine bislang bestehende Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Tagespflegepersonen beendet werden. Derzeit sind nur die Tagesmütter und -väter steuerpflichtig, die Geld für Kinderbetreuung direkt von den Familien erhalten. Der Gesetzgeber sieht nun vor, dass auch Tagesmütter und -väter, die Geld vom Jugendamt oder der Gemeinde erhalten, diese Einkünfte versteuern müssen.
Steuerpflichtig ist allerdings nur der Gewinn. Von den Einkünften können zunächst die Betriebsausgaben abgezogen werden. Zudem wird die bereits bestehende Betriebsausgabenpauschale erhöht. Ab 2009 beträgt sie 300 Euro je Monat und Vollzeit betreutem Kind. Bislang lag dieser Satz bei 246 Euro.
Änderungen bei Rürup-Rente und betrieblicher Altersvorsorge
Die staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente wird im kommenden Jahr verstärkt. Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten Basis-Versicherungen (Rürup-Renten) steigt von 66 Prozent im Jahr 2008 auf 68 Prozent im Jahr 2009. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.600 Euro Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete sogar das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt zudem bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent an.
Arbeitnehmer können auch weiterhin bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2009 bleiben durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen Einzahlungen von bis zu 2.592 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
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