Keine Angst vor dem Gesundheitsfonds 

Keine Angst vor dem Gesundheitsfonds 

Die größte Umwälzung in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Krankenversicherung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Aber nur diejenigen von uns werden sie spüren, die eine günstige Krankenkasse gewählt haben. Für die wird es teurer. Denn ab Jahresbeginn 2009 zahlen wir alle einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag.

Dieser wird vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt und wird im nächsten Jahr 15,5 Prozent unseres monatlichen Bruttoeinkommens betragen. Auch wenn darin bereits der vom Arbeitnehmer zu zahlende Sonderbeitrag bereits enthalten ist: Das kann je nach Krankenkasse ein fühlbarer Sprung sein.

Nehmen wir als Beispiel einen Arbeitnehmer, der 3000 Euro brutto im Monat verdient und mit einem Satz von 12,6 Prozent sehr günstig versichert ist: In diesem Jahr zahlt er monatlich 405 Euro an die Krankenkasse (12,6 Prozent Kassenbeitrag + 0,9 Prozent vom Arbeitnehmer allein zu zahlender Sonderbeitragssatz). Im nächsten Jahr werden es monatlich 465 Euro (15,5 Prozent) sein.

Der Betrag geht wie gewohnt an die Krankenkasse. Die Mitversicherung des Ehepartners oder der Kinder bleibt unverändert erhalten. Wechseln können Versicherte weiterhin, wenn sie mindestens 18 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert waren. Danach kann man mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Das wird auch nach dem 1. Januar 2009 so bleiben.

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Eine Ausnahme von der Kündigungsfrist gibt es, wenn die Kasse ihre Beiträge erhöht. Dann muss sie ihren Versicherten ein Sonderkündigungsrecht gewähren. Auch im neuen Jahr, nach Einführung des Gesundheitsfonds wird es ein Sonderkündigungsrecht geben. Zwar können die Krankenkassen ihre Beiträge nicht mehr eigenverantwortlich anheben, aber sie können eine Zusatzabgabe erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheistfonds nicht auskommen.

Wenn eine Krankenkasse einen solchen Zusatzbeitrag erhebt, dann muss sie die Versicherten darüber informieren und Kündigungen auch von Mitgliedern akzeptieren, die noch nicht 18 Monate bei ihr versichert sind. Die anderen Krankenkassen müssen die wechselwilligen Versicherten aufnehmen. Wichtig: Den Zusatzbeitrag führt nicht der Arbeitgeber ab, sondern der Versicherte muss ihn von seinem Nettogehalt bezahlen.

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