Hausratversicherung – Was ist das?
Mein Haus, mein Auto, mein Boot muss es nicht gleich sein. Auch, wer bescheidener lebt, häuft eine beträchtliche Menge Sachwerte an: Die Bücher, die CD-Sammlung, der neue Computer, der Flachbildschirm, den man eigens für ein Sportereignis gekauft hat. All das hat man angeschafft und kann es schnell wieder verlieren. Einbrecher können in einer einzigen Nacht alles von Wert mitnehmen. Ein Wasserrohrbruch kann die teure Stereoanlage ruinieren. Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel – der Möglichkeiten sind viele. Solche Risiken fallen unter die Hausratversicherung.
Wer braucht eine Hausratversicherung?
Die Frage, wer eine Hausratversicherung braucht, ist mit zwei Worten beantwortet: Fast jeder. Die Hausratversicherung gehört wie die Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge zu den grundlegenden Absicherungen. Nur wer - freiwillig oder gezwungen – kaum Besitz anhäuft, der kann auf eine Hausratversicherung verzichten. Angepasste Angebote können aber auch für diejenigen attraktiv sein, die mit leichtem Gepäck durchs Leben reisen. So kann die Hausratversicherung auch für Studenten interessant sein, wenn der Laptop im Hörsaal mitversichert ist.
Welche Gegenstände umfasst der Hausrat?
Die Hausratversicherung umfasst sämtliche Gegenstände eines Hauses oder einer Wohnung. Vorausgesetzt, sie befinden sich in der Wohnung, für die die Versicherung abgeschlossen wurde, oder in der Garage. Bei Häusern gilt auch ein Nebengebäude als versicherter Ort. Bei Gegenständen im Garten liegen die Dinge allerdings nicht mehr so klar. So versuchte jüngst eine Münchenerin, ihre Hausratversicherung für ein beschädigtes Kunstwerk im Garten zur Kasse zu bitten. Das Amtsgericht München entschied dagegen: Gegenstände im Garten seien nicht mitversichert.
Einige wenige Hausratversicherungen versichern Gartenmöbel oder Wäsche auf der Leine auch im Garten oder auf dem Balkon gegen Diebstahl. Allerdings gilt dies nur bis zu einem Wert von 300 oder 500 Euro, je nach Versicherung. Teurere Gartenmöbelgarnituren gehören in jedem Fall nach Gebrauch in einen abschließbaren Raum.
Wenn Sie in Haus, Keller oder Schuppen gelagert sind, zählen aber auch Kanus, Ruder- oder Faltboote zum Hausrat. Fest montierte Gegenstände wie Satellitenschüsseln oder Markisen am Haus oder Balkon sind mitversichert. Ebenso enthalten sind Gartengeräte, wie beispielsweise Rasenmäher, und Spielfahrzeuge. Wenn der Versicherte eine Einbauküche gekauft oder übernommen hat, dann zählt natürlich auch die zum Hausrat.
Unter bestimmten Bedingungen sind auch Gebäudeteile mitversichert. Wenn Einbrecher beispielsweise ein Schloss oder eine Tür aufbrechen, dann fällt das unter die Hausratversicherung. Dabei zählt der Versuch eines Einbruchs, selbst wenn nichts geklaut wurde. Auch Vandalismus ist versichert.
Vorsicht bei Wertsachen und Bargeld: Hier dürfen die Versicherungen ab bestimmten Werten eine Aufbewahrung im Tresor verlangen. Außerdem dürfen sie eine Obergrenze für den Ersatz bei Verlust festlegen, und das tun die Versicherer auch. Zu Wertsachen zählen nicht nur Bargeld, Scheckkarten und Juwelen. Auch handgeknüpfte Teppiche zählen dazu, Kunstgegenstände oder Antiquitäten. Lediglich für antike Möbel gelten keine Sonderregelungen für die Aufbewahrung.
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