Ein Unfall kann jeden treffen und neben den persönlichen Einschränkungen, die ein solches Ereignis mit sich bringen kann, sind die finanziellen Einbußen oft fatal. Zumindest gegen letzteres kann eine Unfallversicherung helfen.
Es gibt sowohl eine gesetzliche Unfallversicherung als auch eine private Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung ist für Personen interessant, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Hierzu zählen vor allem Hausfrauen, Rentner und Pensionäre, Kleinkinder, Selbstständige und Freiberufler. Darüber hinaus sichert eine Police Unfallrisiken in Lebensbereichen ab, die nicht von der gesetzlichen Variante erfasst werden.
Bei Arbeitnehmern, Kinder, Schüler und Studenten sowie anderen gesetzlich versicherten Personen greift der Versicherungsschutz nicht in jeder Situation ein. Insbesondere im privaten Bereich greift schlussendlich nur die private Unfallversicherung.
Was wird abgesichert
Wie der Name schon sagt, ist das versicherte Risiko ein Unfall. Was genau darunter zu verstehen ist, haben die Versicherer in ihren Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) festgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Versicherer herausgegeben. Darin wird ein Unfall wie folgt definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Die Musterbedingungen des GDV sind jedoch nicht bindend. Jede Versicherungsgesellschaft kann abweichende Bedingungen aufstellen. In Bezug auf die Definition des Unfalls orientieren sich die Versicherer in der Regel aber an den GDV-Empfehlungen.
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