Der Sparerfreibetrag ab 1. Januar 2007
Mit dem Sparerfreibetrag wird das maximale Einkommen aus Kapitalanlagen bezeichnet, welches jährlich steuerfrei bleibt. Dieser Freibetrag wird zum Jahreswechsel fast halbiert: Für Alleinstehende sinkt er von 1.370 Euro auf 750 Euro, für Ehepaare von 2.740 Euro auf 1.500 Euro.
Sparerfreibeträge 2006/2007
Jahr | Alleinstehend | Verheiratet |
---|---|---|
2006 | 1.370,- € | 2.740,- € |
ab 2007 | 750,- € | 1.500,- € |
Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro bzw. 102 Euro bleibt unverändert. Das bedeutet, Ledigen steht ab 2007 insgesamt 801 Euro und Verheirateten 1.602 Euro an Freistellungsvolumen zur Verfügung.
Der neue Freibetrag wird bereits ausgeschöpft, wenn ein Alleinstehender 26.700 Euro zu 3 Prozent anlegt. Ein Ehepaar kann 53.400 Euro zu 3 Prozent steuerfrei anlegen. Für den Teil der Zinserträge, der über der neuen Freibetragsgrenze liegt, sind Kreditinstitute verpflichtet, 30 Prozent Zinsabschlagsteuer und darauf nochmals 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abzuführen. Die Zinsabschlagsteuer ist eine Vorauszahlung auf die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer. Je nach persönlichem Einkommenssteuersatz bekommt man zuviel gezahlte Steuern bei der Steuererklärung angerechnet.
Wer im nächsten Jahr mit seinen Zinseinkünften den Sparerfreibetrag übersteigt, findet im folgenden Ratgeber einige nützliche Tipps, wie er oder sie die Steuerbelastung trotzdem geringer halten kann.
Was Sparer in diesem Jahr noch beachten müssen
Wenn Sie selbst nicht aktiv werden, reduzieren die Kreditinstitute zum Jahreswechsel alle vor dem 1. Januar 2007 erteilten Freistellungsaufträge grundsätzlich auf 56,37 Prozent des bisher frei gestellten Betrages. Es ist deshalb sinnvoll, sich noch einmal einen Überblick zu verschaffen: Wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge haben, sollten Sie überprüfen, ob deren Summe den neuen Freibetrag nicht womöglich übersteigt, und ob Sie in dieser Kombination Ihren Freibetrag noch bestmöglich ausnutzen. Gegenüber dem Finanzamt sind Sie dafür verantwortlich, dass die Summe der Freistellungsaufträge nicht über dem Freibetrag liegt. Gegebenenfalls müssen Sie Ihren Freistellungsauftrag bzw. Ihre Freistellungsaufträge selbst ändern und neu anpassen.
Dazu sollten Sie schon jetzt die Kapitaleinkünfte für die nächsten Jahre hochrechnen, um zu erkennen, ob und in welcher Höhe Sie den neuen Sparerfreibetrag voraussichtlich überschreiten werden. Danach sollte sich auch die Anlagestrategie richten, ob zum Beispiel noch Platz für neue Anlagen ist oder wann der günstigste Zeitpunkt wäre, damit langfristig verzinsliche Wertpapiere fällig werden, ohne dass die Zinssumme den Freibetrag übersteigt.