Steuererklärung 2005 

Steuererklärung 2005

Am Anfang des Jahres wollen es viele so schnell wie möglich hinter sich bringen - das Abgeben der Steuererklärung. Im letzten Bundestagswahlkampf war viel von Vereinfachung, Bierdeckel und Pauschalsteuer zu hören. Doch auch die Steuererklärung 2005 wird nicht einfacher und schon gar nicht weniger aufwendig als in den Jahren davor.

Zuerst muss jeder für sich klären, ob er überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Bei Unsicherheiten kann man sich auch an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden und von dieser Seite klären lassen, ob eine Erklärungspflicht besteht. Wer neben seinem eigentlichen Job mehr als 410,- Euro verdient, muss eine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Arbeitet man parallel auf zwei Lohnsteuerkarten, so ist man ebenfalls in der Steuererklärungspflicht.

Wer sich vorab Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, der muss ebenfalls zum Kugelschreiber greifen und eine Erklärung ausfüllen. In diesem Jahr trifft es auch erstmals die Rentner, die einen Teil ihrer Einkünfte versteuern müssen. Seit dem 1. Januar 2005 gelten die Regelungen über die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass ein Teil der ausgezahlten Renten besteuert wird. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Altersvorsorge stufenweise steuerfrei gestellt.


Auch wer nicht verpflichtet ist, sollte sich erklären

Auch wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben. Nach Expertenschätzungen verschenken die Verbraucher jedes Jahr rund 500 Millionen Euro, weil sie auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten oder nur unzureichende Angaben machen.

Wer festgestellt hat, dass er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, oder wer freiwillig eine Erklärung abgeben möchte, muss die Termine beachten, an denen die Unterlagen spätestens beim Finanzamt sein müssen. Wer die Erklärung selbst abgibt, hat bis zum 31. Mai des Jahres Zeit. Wird die Erklärung durch einen Steuerberater abgegeben, sollte sie spätestens am 30. September beim Finanzamt sein. Bei einer freiwilligen Abgabe ist der letzte Termin der 31.12. des für die Erklärung maßgeblichen Folgejahres, für 2005 also der 31.12.2007.


Änderungen beim Sonderausgabenabzug beachten

Während die Fristen in jedem Jahr die gleichen sind, gibt es bei der Erklärung selbst einige Änderungen zu beachten. Eine wichtige Änderung ist der Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge zur Altervorsorge. Die werden im Mantelbogen auf der dritten Seite angegeben. Hier wird alles vermerkt, was zur Basisversorgung im Alter gehört. Dazu zählen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung (auch die Arbeitgeberanteile), Rentenbeiträge für berufsständische Versorgungswerke (sofern sie mit der gesetzlichen Rente vergleichbar sind) und Beiträge zur sogenannten Rürup-Rente.

Darüber hinaus werden die Beiträge zur Krankenversicherung (privat und gesetzlich) und zur Arbeitslosenversicherung vom Finanzamt berücksichtigt. Bei der Krankenversicherung sind es maximal 1.500,- Euro, die anerkannt werden. Wer seine Krankenversicherung ausschließlich selbst zahlt (Selbstständige etc.), kann 2.400,- Euro absetzen. Diese sind ebenfalls auf der Seite 3 des Mantelbogens anzugeben. Darüber hinaus werden Versicherungsbeiträge anerkannt, die die Risiken Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, Unfall und Leben (Risikolebensversicherung) abdecken.

Selbstverständlich können auch die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Dazu wird die Anlage AV ausgefüllt. Auf dem Mantelbogen ist lediglich der Antrag auf den Sonderausgabenabzug zu stellen (Kästchen in Zeile 77 ankreuzen).

Auch wenn die Altersvorsorge- und Versicherungsbeiträge nur bis zu einer bestimmten Höhe anerkannt werden, sollten die Aufwendungen vollständig bei den Sonderausgaben angegeben werden. Es steht nämlich noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber aus, ob die begrenzte Absetzbarkeit der Beiträge dem Grundgesetz entspricht.

Sollte das Gericht die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz verneinen, könnten all jene von nachträglichen Steuererstattungen profitieren, die die Beiträge in voller Höhe angegeben haben. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist nicht notwendig. Die Bescheide werden in diesem Punkt nicht rechtskräftig.


Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen