Einlagensicherheit privater Banken
Die privaten Banken in Deutschland haben freiwillige Sicherungsmechanismen eingerichtet. Der so genannte "Einlagensicherungsfonds" sichert die Guthaben jedes einzelnen Kunden, bei den angeschlossenen privaten Banken bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses. Dabei sind nicht nur die Einlagen, sondern auch die Zinsen geschützt. Selbst bei kleinen Banken mit einem Eigenkapital von z.B. 5 Millionen Euro werden so Beträge bis zu 1,5 Millionen Euro pro Anleger gesichert, das bedeutet praktisch einen vollständigen Schutz der Ersparnisse.
Für den Fall eines Ausscheiden einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds, werden Sie als Anleger rechtzeitig informiert, so dass Sie noch während des Bestehens des Einlagenschutzes Ihre Dispositionen treffen können.
Informationen zur Einlagensicherung privater Banken bekommen Sie unter:
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28 in 10178 Berlin
Entschädigungseinrichtung öffentlicher Banken
Neben dem gesetzlichen Entschädigungsanspruch bietet der Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB) seit 1994 einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Dieser schützt die Geldanlagen, die über den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro hinausgehen. Damit sind die Einlagen bei den angeschlossenen Geldinstituten unbegrenzt zu 100 Prozent geschützt. In einem Ernstfall stehen die Fondsmittel für alle zur Hilfestellung gebotenen Maßnahmen, insbesondere auch unmittelbare Zahlungen an den Anleger, zur Verfügung.
Für Fragen der Sicherung bei öffentlichen Banken zuständig ist der:
Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands e.V.
Postfach 110272 in 10832 Berlin
Sicherheit bei Sparkasseneinlagen
Die Sparkassen haben ein eigenes Sicherungssystem aufgebaut, welches eine unbegrenzte (100 Prozent) Absicherung der Geldanlagen ermöglicht. Falls es bei einem Institut zu Problemen kommen sollte, springen die anderen ein. Dieses Sicherungssystem basiert auf vier Stufen. Die erste Stufe bilden 12 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds), welche die Sparkassen innerhalb des regionalen Gebietes unterstützen. Das erfolgt über Zuschüsse und Darlehen im Falle von Illiquidität bzw. Überschuldung. Die zweite Stufe sind die eigenen Fonds der Landesbanken und Girozentralen, bei denen eine so genannte Sicherungsreserve ebenfalls durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung besteht.
Sind die Reserven aus Stufe eins und zwei erschöpft, setzt ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds ein. Dabei wird das Gesamtvolumen aller regionalen Stützungsfonds im Notfall zur Verfügung gestellt. Dazu kommt dann die vierte Stufe: die Gewährträgerhaftung. Mit der Gewährsträgerhaftung übernehmen öffentliche Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der Sparkasse bzw. Landesbank. Das können beispielsweise das Bundesland, der Landkreis bzw. die Stadt oder Gemeinde sein.
Handelt es sich um eine Geldanlagen bei einer Sparkasse, die nur über das Internet agiert (z.B. 1822 direkt), entspricht die Höhe der Einlagensicherung dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassen.
Weitere Informationen zur Sicherungseinrichtung der Sparkassen erhalten Sie unter:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Postfach 110180 in 10831 Berlin