Steuerformular: Angaben zur Anlage AUS
Das Steuerformular Anlage AUS ist für ergänzende7zusätzliche Angaben bestimmt. Die steuerpflichtigen Einkünfte selbst müssen bereits in den übrigen Steuerformularen (GSE, KAP, SO, V, L) angegeben werden.
Auf der ersten Seite des Steuervordrucks sind zunächst die Staaten einzutragen, aus denen der Steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland bezieht. Dann sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen einzutragen. Da deren Berechnung nach deutschem Steuerrecht stattfindet, sind hier auch noch die entsprechenden Werbungskosten einzutragen, da sich Einkünfte ergeben, wenn von den Einnahmen die Werbungskosten/Betriebsausgaben abgezogen werden. Des Weiteren sind auf dem Steuervordruck auch alle ausländischen Einkünfte aus anderen Einkunftsarten einzutragen. Letztlich sind auf dieser Seite noch die im jeweiligen DBA angegeben fiktiven Steuern anzugeben.
Auf Seite 2 des Steuervordrucks Anlage AUS kann zunächst die Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent beantragt werden. Dann können noch Verluste und bestimmte Einkünfte eingetragen werden. Als letzten Punkt sind noch sog. Meldungen i.S.d. § 138 II AO über evtl. Betriebsgründungen o.ä. einzutragen.

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