Steuerformular: Antrag NV-Bescheinigung 

Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) 

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) sorgt dafür, dass auf Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. Eine solche Bescheinigung erhält jede Person, die voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Die NV-Bescheinung muss allerdings beim Finanzamt beantragt werden. Automatisch wird diese nicht erteilt.

Die NV-Bescheinigung ist vor allem für Rentner, Studenten oder geringfügig bzw. teilzeitbeschäftige Personen interessant, die Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag erhalten. Die NV-Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre. Danach muss sie neu beantragt werden. Die Bescheinigung ist vorzeitig zurückzugeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert oder wenn für den Inhaber der Bescheinigung erkennbar wird, dass die Voaussetzungen nicht mehr vorliegen (bspw. Einnahmen über dem Einkommensteuerfreibetrag).

Wird beim Kreditinstitut eine NV-Bescheinigung vorgelegt, braucht kein Freistellungsauftrag mehr erteilt werden. Denn anders als beim Sparerfreibetrag ist die NV-Bescheinigung der Höhe nach nicht begrenzt. Die Frage, ab welchem Betrag die Bank Steuern an das Finanzamt abführen muss, stellt sich demnach nicht.


Antrag NV-Bescheinigung




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