Steuerformular: Einkünfte aus Renten und Altersvorsorgeverträgen
Zur Erfassung der Renteneinkünfte nach dem Alterseinkünftegesetz ist der Einkommensteuererklärung 2005 eine neue Anlage R beizufügen. Bislang wurden die Renteneinkünfte in der Anlage SO angegeben. Seit der Erklärung 2005 gibt es dafür ein eigenes Formular, das von jedem Ehegatten getrennt abzugeben ist.
Die Rentenbesteuerung unterteilt sich in drei Gruppen:
- Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- sonstige (private) Leibrenten
- Leistungen aus Altervorsorgeverträgen (Riester-Rente) und aus der betrieblichen Altersvorsorge
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten, Wiedergutmachungsrenten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrenten sind steuerfrei bzw. zählen nicht zu den Renteneinkünften im Sinne der Anlage R.
Die Renten sind nur mit einem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe des Anteils richtet sich nach dem Lebensalter des Steuerpflichtigen.
Für 2016 liegt der Grundfreibetrag bei 8.820 Euro.