Urlaubszeit - die richtige Versicherung im Ausland 

Krankenversicherung im Urlaub

Die Urlaubszeit ist angebrochen. Vor dem Aufbruch in ferne Länder sollte jeder Urlauber auch an unvorhersehbare Ereignisse denken.

Damit man am Urlaubsort keine bösen Überraschungen erlebt, ist der Abschluss wichtiger Reiseversicherungen nötig. 

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über notwendige und weniger wichtige Versicherungen im Urlaub. 

Auslandskrankenversicherung unentbehrlich

Eine Auslandskrankenversicherung ist unbedingt notwendig. Gerade für längere Reisen, die in Länder mit einer anderen Klimazone führen, sollte man aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen ausreichend vorgesorgt haben. Da die gesetzlichen Krankenkassen nur Schutz in den Ländern der Europäischen Union bieten, ist eine zusätzliche private Versicherung unumgänglich. So vermeidet man bei Krankheit oder Unfall im Ferienparadies wenigstens den finanziellen Schaden.

Bis vor kurzem bekam man für die EU-Länder einen Auslandskrankenschein, wenn man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war. Dieser Schein war außerdem für diejenigen Staaten gültig, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Dazu zählen außer den EU-Ländern die Schweiz, Island, Norwegen, Lichtenstein, die Türkei, Tunesien und die Staaten des ehemaligen Jugoslawien. Diese Länder gewähren im Versicherungsfall einen Anspruch auf landesübliche Leistungen.

EHIC hat Auslandskrankenschein abgelöst

In Ländern der europäischen Union hilft die europäische Gesundheitskarte. Im Jahr 2006 wurde der Auslandskrankenschein durch die europäische Gesundheitskarte (European Health Insurance Card = EHIC) abgelöst. Diese ersetzt die nationale Krankenversicherungskarte sowie den Auslandskrankenschein und soll eine einfachere Abrechnung gewährleisten. 

Die meisten Krankenkassen haben die europäische Karte mittlerweile auf der Rückseite der normalen Versichertenkarte integriert. Ist dies bei Ihnen noch nicht der Fall, können Sie in der Regel einfach eine neue Karte anfordern. Läuft Ihre Versicherungskarte noch vor dem Urlaub ab, sollten Sie automatisch eine neue Karte mit der europäischen Krankenversicherungskarte bekommen.

Versicherte müssen mit Zuzahlungen rechnen

Die Chipkarte wird wie bei Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus in Deutschland benutzt. Ist man gezwungen, eine Behandlung im europäischen Ausland in Anspruch zu nehmen, wird in Deutschland der Betrag erstattet, den man hier gezahlt hätte. Da die Behandlung in Urlaubsländern teurer ist, muss der Versicherte mit Zuzahlungen rechnen. Sonderleistungen, wie der Krankenrücktransport, sind in den Leistungen nicht enthalten.

Dagegen ersetzen die meisten privaten Anbieter von Auslandsversicherungen alle Kosten, wie auch beispielweise die stationäre Behandlung, Krankenhaustagegeld oder einen Rücktransport nach Deutschland bei schweren Erkrankungen oder Tod. Wer also keine derartige Versicherung abgeschlossen hat und solche Leistungen in Anspruch nehmen muss, hätte dann den vollen Betrag selbst zu zahlen.

Privatpatienten genießen vollen Schutz - außer im Basistarif

Es besteht allerdings keine Leistungspflicht, wenn eine Behandlung, die vor Reiseantritt schon feststand, eine planmäßige Durchführung während der Reise zur Folge hätte. Dazu zählen auch Behandlungen während einer Schwangerschaft oder einer Entbindung. Verbraucher, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, benötigen keinen zusätzlichen Schutz, da diese größtenteils eine weltweite Absicherung bietet. Dazu zählen auch Leistungen, die Anbieter von Reisezusatzversicherungen in ihrem Angebot haben. Vorsicht! Dies gilt nicht automatisch für Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung.

Jahrespolicen sind günstiger

Generell werden beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zwei Varianten angeboten. Zum einen gibt es Jahrespolicen, welche sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn man nicht rechtzeitig kündigt und zum anderen Verträge, die nur für die Dauer der Reise gelten. Möchte man nur während der Reisezeit versichert sein, hat man in der Regel einen Versicherungsschutz von rund 6 Wochen. Je nach Anbieter kann dieser Zeitraum jedoch variieren. Ist ein Patient durch eine Erkrankung transportunfähig und gezwungen, seinen Aufenthalt zu verlängern, wird von den meisten Anbietern der Versicherungsschutz automatisch um 90 Tage verlängert. Am besten, man erkundigt sich bei seiner Versicherung, wie lange ein derartiger Schutz gewährt wird.

Stand: Mai 2011

 

 

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