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Die wichtigsten Fragen zur Finanzkrise 

Für welche Konten gilt der Einlagensicherungsschutz?

Durch die gesetzliche Einlagensicherung werden nur Spareinlagen (Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Girokonten, Sparbücher) geschützt. Auch bei den Einlagensicherungssystemen der Privatbanken, der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken sind diese Konten gesichert. Bei den Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken wird auch Einlagenschutz für Schuldverschreibungen gewährt, die von den Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken herausgegeben wurden (z.B. Zertifikate).
Wichtig: Diese Papiere müssen von den Instituten selbst herausgegeben werden. Ein Zertifikat, dass bspw. von der HypoVereinsbank herausgegeben wurde, aber über ein Depot bei der Sparkasse gekauft wurde, ist nicht von der Einlagensicherung erfasst.

Für welche Anlagen gilt der Schutz nicht?

Von der Einlagensicherung nicht erfasst sind Aktien, Aktienfonds, Rentenfonds, Anleihen, Zertifikate. Wertpapiere werden von den Banken nur verwahrt. Wenn eine Bank pleitegeht, betrifft das das Wertpapier selbst, das von ihr nur verwaltet wird, nicht. Anders ist es nur, wenn es sich um Aktien oder Zertifikate von eben dieser Bank handelt.

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung umfasste bei Ausbruch der Krise 90 Prozent der Einlagen, maximal 20.000 Euro. Für den etwaigen Verlust von zehn Prozent des Sparguthabens muss der Sparer nach dem Gesetz selbst aufkommen (sog. Selbstbehalt). Die EU schreibt mittlerweile eine Einlagensicherung von mindestens 50.000 Euro vor. Diese Summe gilt seit dem 1. Juli 2009 auch in Deutschland. Der Selbstbehalt ist weggefallen.

Gehört eine Bank der freiwilligen Einlagensicherung des Bankenverbandes an, übernimmt diese Sicherungseinrichtung zum einen den Selbstbehalt von zehn Prozent gegenüber der gesetzlichen Entschädigung und erstattet darüber hinaus den Verlust bis zur garantierten Höchstgrenze. Bei den Privatbanken sind dies mindestens 1,5 Mio. Euro pro Kunde.

Bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken werden 100 Prozent der Einlagen ohne betragsmäßige Begrenzung erstattet.

Wie finde ich raus, ob meine Bank einer freiwilligen Einlagensicherungseinrichtung angehört?

Für Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken ergibt sich dies automatisch. Zweifelsfragen können beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) geklärt werden. Bei den Privatbanken kann man beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) erfragen, ob ein Institut dem Einlagensicherungsfonds angehört.

Sind auch Sparkonten bei ausländischen Banken sicher?

Jede Bank, die in Deutschland das Geschäft mit Kundengeldern betreibt, muss zumindest die gesetzliche Entschädigung nach EU-Recht von 90 Prozent, maximal 20.000,- Euro, sicherstellen. Darüber hinaus sind auch einige ausländische Banken Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes. Auch ausländische Banken sind einem Einlagensicherungseinrichtung ihrer Heimatländer angeschlossen. In EU-Ländern liegt der Schutz mindestens bei den erwähnten 90 Prozent, maximal 20.000,- Euro. Nach einem Beschluss der EU-Finanzminister soll die Grenze auf 50.000,- Euro angehoben werden.

Welche Bedeutung hat die Staatsgarantie, die Kanzlerin Merkel für Spareinlagen abgegeben hat?

Hierbei handelt es sich nicht um ein Gesetz o.ä., das einen Rechtsanspruch für die Bürger bietet. Gleichwohl hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie die Garantie als bindend verstanden wissen will. Wie auch bei der Einlagensicherung werden nur Spareinlagen (Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Girokonten) von der Garantie umfasst. Allerdings gilt die Staatsgarantie in unbegrenzter Höhe. Es werden nur Einlagen von Privatpersonen erfasst.

In Island hat die Regierung die Kontrolle über die Banken übernommen. Was ist mit meinen Einlagen bei der isländischen Bank Kaupthing Edge?

Die Einlagen bei der Kaupthing Edge sind über den isländischen Einlagensicherungsfonds bis zu 20.887 Euro gesichert. Sollte der Entschädigungsfall eintreten, wird dieser durch den isländischen Sicherungsfonds reguliert. Bei einem Staatsbankrott würde allerdings auch das ins Leere laufen. Die deutsche Entschädigungseinrichtung greift hier nicht ein.

Die Kaupthing Bank wurde nun auch unter staatliche Kontrolle genommen. Die deutsche Niederlassung der Bank soll nach einem Bericht der Financial Times Deutschland ihren Geschäftsbetrieb vorläufig einstellen. Ob die Sparer nun an den isländischen Einlagensicherungsfonds verwiesen werden oder ob die Konten der Bank - sie sind derzeit nicht erreichbar - wieder geöffnet werden, ist bislang unklar. Der isländische Einlagensicherungsfonds ist erreichbar unter:
Sedlabanki Islands - Central Bank of Iceland
Kalkofnsvegi 1
150 Reykjavik
Island

Tel.: 00.354 569.9600.
www.sedlabanki.is.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Auszahlungsverbot für die deutsche Niederlassung der Kaupthing Edge verhängt. Ob und wann dieses aufgehoben wird, ist noch nicht bekannt.

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