Programme für die Steuererklärung
Alle Jahre wieder ... ist die Steuererklärung zu erstellen. Und alle Jahre wieder gilt es auch Fristen für die Steuererklärung zu beachten und vor allem einzuhalten. Bei der Erstellung der Steuererklärung helfen Steuerprogramme, mit denen das bürokratische Monster innerhalb kurzer Zeit bezwungen werden kann. Jedoch fällt die Auswahl eines Programms gerade für Steuerneulinge schwer.
In diesem Beitrag stellen wir vier Steuerprogramme vor und klären die Frage, wer bis wann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und somit ein Steuerprogramm braucht. Auch wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte man einen Gedanken an Steuererklärung und -programm verschwenden, da sich so zuviel gezahlte Steuern zurückholen lassen. Bis zu 1.000,- Euro wandern im Schnitt durch Steuererstattungen auf das Konto eines Steuerzahlers, der eine Steuererklärung abgibt.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung müssen alle Personen abgeben,
- die neben dem Gehalt noch Einkünfte erzielt haben, die 410 Euro übersteigen und die nicht versteuert wurden,
- für die auf der Lohnsteuerkarte 2006 Freibeträge eingetragen wurden (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene),
- die nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurden,
- die sowohl rentenversicherungspflichtig als auch rentenversicherungsfrei beschäftigt waren,
- die von mehreren Arbeitgebern unversteuerten Arbeitslohn erhalten haben,
- die Abfindungen oder Zuwendungen vom Arbeitgeber erhalten haben, die nach der Füntftelregelung besteuert wurden,
- die in 2007 geschieden wurden und deren früherer Partner in 2007 wieder geheiratet hat,
- die keine Arbeitnehmer sind und die nach Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mehr als 7.664,- Euro an Einnahmen erzielt haben.
Bis wann ist eine Steuererklärung abzugeben?
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat bis zum 31. Mai eines jeden Jahres dafür Zeit. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende, so muss die Steuererklärung spätestens am nächsten Werktag abgegeben werden, in diesem Jahr also am 2. Juni 2008. Wer die Frist nicht einhalten kann, bekommt diese in der Regel vom Finanzamt verlängert. Allerdings muss man dazu einen Antrag bei der Behörde stellen.
Wer jetzt feststellt, dass er zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, muss nicht in Panik verfallen. Mit einer Steuersoftware schaffen auch Steuerlaien die Erklärung innerhalb kürzester Zeit. Vier solcher Programme sind auf den nächsten Seiten zu finden.