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Die Private Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gehört zu den fünf Elementen des Sozialversicherungssystems, bestehend aus Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung sowie eben der Krankenversicherung. Grundlegend ist jeder Bürger automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man allerdings wählen, ob man nicht zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte.
Der Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung ist stets freiwillig. Jedoch steht der Wechsel in die private Krankenversicherung nicht jedem frei. Wer sich vollends privat versichern möchte, kann dies nur dann tun, wenn er ein gewisses Mindesteinkommen vorweisen kann. Unabhängig vom Einkommen kann man als gesetzlich Versicherter nur im Rahmen einer sogenannten Zusatzversicherung zur privaten Krankenversicherung wechseln.
Grundsätzlich werden drei Versicherungsbereiche von den privaten Kassen angeboten: Die Vollversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Teilversicherung als eine spezielle Leistung für Beamte und Beamtenanwärter.
Einkommensgrenze für die Private Krankenversicherung
Personen, die ein regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen von mindesten 4.687,50 € Euro bzw. 56.250,00 € jährlich (2016) vorweisen können, können komplett in die private Krankenversicherung wechseln. Freiberuflern sowie Selbständigen steht die Entscheidung gänzlich frei, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Beamten wird in der Regel ein ähnlicher Vorteil geboten. Viele private Krankenkassen bieten für sie spezielle Tarife an. Ebenso können Studenten, die mit Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mehr kostenfrei familienversichert sind, einen speziellen Ausbildungstarif bei einer privaten Krankenversicherung beantragen. Diese gilt dann für die Zeit des Studiums. Nach Abschluss des Studiums gelten die üblichen Bedingungen für den Wechsel in eine private Krankenversicherung. Wer sich innerhalb der Wechselfrist nicht für die private Krankenversicherung entscheidet, wird automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
Alterungsrückstellungen
Bis 2008 konnten Versicherte bei einem Wechsel der Krankenversicherung ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen. Das führe in der Vergangenheit dazu, dass ein Wettbewerb um Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung nicht stattfand. Ab dem 01.01.2009 änderten sich die Wechselbedingungen zwischen den einzelnen privaten Krankenkassen. Ein Wechsel ist dann ohne Verluste möglich. Für die ab dem 1. Januar 2009 neu abgeschlossenen Verträge können die Alterungsrückstellungen übertragen werden.
Der Weg von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für einmal Gewechselte nicht so einfach. Wer weiterhin über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann in der Regel nicht zurück. Eine Rückkehr ist nur dann möglich, wenn wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherte wieder einen Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze hat.
Beiträge zur Privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bieten ihre Dienstleistung nach dem Äquivalenzprinzip an. Die Beitragshöhe hängt von den Leistungswünschen sowie von individuellen Kriterien des Versicherungsnehmers ab: Eintrittsalter, Geschlecht, gesundheitlicher Zustand etc.. Der personengebundene Versicherungsbeitrag berücksichtigt damit auch das Krankheitsrisiko des Versicherten. Ein höheres Risiko und mehr Leistungen bedeuten höhere Beträge. Durch dieses Prinzip soll gewährleistet werden, dass Versicherte mit gleich hohen Gesundheitsrisiken gerade so viel einzahlen, dass ihre anfallenden Versicherungsleistungen gedeckt werden können.
Im Gegensatz dazu stehen gesetzlich Krankenversicherte mit ihren Beiträgen auch für die Mitversicherten ein. So baut die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Solidarprinzip auf, wodurch jeder einen Anspruch auf ein festen Leistungsumfang haben soll und sich der Beitragssatz an den finanziellen sowie familiären Verhältnissen der Versicherten orientiert. Berechnungsgrundlage für die Bestimmung des monatlichen Versichertenbeitrags ist das Einkommen. Hiervon wird ein von Kasse zu Kasse prozentual unterschiedlicher Beitrag an die Krankenkasse abgeführt.
Der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung enthält stets eine Altersrücklage. Hiermit sollen steigende Kosten im Alter abgefedert werden. Die eingezahlten Beiträge liegen in jungen Jahren über dem berechneten Bedarf. Im Alter, wenn die Kosten für Behandlung und Medikamente steigen, wird, soweit der monatliche Beitrag den Bedarf nicht mehr decken kann, auf die Altersrücklage zugegriffen.
So werden Leistungen der Privaten Krankenversicherung abgerechnet
Privatpatienten können ihren Arzt frei wählen und stehen bei der Kostenerstattung direkt im Vertrag mit dem behandelnden Arzt. Überweisungen gibt es dadurch ebenfalls nicht, da der Patient auch hier den behandelnden Arzt frei wählt. Entstandene Behandlungskosten und auch Kosten für Medikamente fallen zunächst immer direkt für den Patienten an.
Die vom Arzt ausgeschriebene Rechnung mit Betrag, Diagnose und ärztlichen Maßnahmen wird folglich vom Versicherten bezahlt. Die Rechnung kann der Patient an seine private Krankenversicherung weiterleiten und sich so die Kosten erstatten lassen. Im Falle eines stationären Aufenthalts wird das Finanzielle allerdings direkt zwischen Krankenhaus und Kasse geregelt. Praxisgebühren fallen für privat Krankenversicherte nicht an.
Wechsel in die Private Krankenversicherung gut überlegen
Die Vorteile der PKV liegen in dem umfangreicheren Leistungsangebot (z.B. Zahnersatz, spezielle Kurkosten-Tarife, europaweiter bis weltweiter Versicherungsschutz) sowie dem ganz individuell vereinbarenden Versicherungsschutz. Je nach persönlichem Bedürfnis und finanzieller Möglichkeit kann das Mitglied den Umfang und Gegenstand der Leistungen selbst bestimmen.
Jedoch sollte ein Wechsel in die private Krankenversicherung gut überlegt sein. Die Entscheidung zum Wechsel ist eine Entscheidung für's Leben. Vor einem Wechsel sollte man sich deshalb unbedingt neutral beraten lassen. Die Policen sollten auf unnötige
Leistungsumfänge und Beitragseinsparungen untersucht werden. Zu guter Letzt sollten auch Angebote von mehreren privaten Krankenkassen eingeholt werden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass man die individuell passende Police findet.
Private Krankenversicherung: Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen können sich bei den privaten Krankenkassen unterscheiden. Ist man nicht an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden, kann die Versicherung entweder zum Jahresende oder Versicherungsjahresende gekündigt werden.
Dies muss mindestens drei Monate vorher und schriftlich erfolgen. Der Versicherer muss außerdem einen Nachweis über das Bestehen einer Folgeversicherung erhalten. Bei einer Beitragserhöhung oder Einschränkung der Leistungen besteht wie in der gesetzlichen Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist mit relativ wenig Aufwand verbunden. Da es teilweise große Unterschiede in der Höhe der Beiträge gibt, lohnt sich ein Vergleich zwischen den Krankenkassen.