Frostschäden: Wer verreist, muss die Rohre leeren 

Wenn Hausbesitzer im Winter verreisen, dann sollten sie alle wasserführenden Anlagen und Rohre entleeren. Platzt bei längerer Abwesenheit des Besitzers ein Rohr durch Frost, kann der Wohngebäudeversicherer den Schadenersatz verweigern. Davor warnt das Internetportal Der Westen. Die Versicherungsverträge enthielten einen Passus, der den Hausbesitzer zur Vorsorge verpflichte, heißt es in dem Artikel.



Tückisch ist das vorsorgliche Heizen des Hauses. Fällt nämlich der Thermostat oder die Heizung aus, dann verliert der Hausbesitzer ebenfalls seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 14 U 104/04). Dass es nicht ausreicht, sich bei Abwesenheiten nur auf die Technik zu verlassen, bestätigte auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen.



Dort hatte ein Hausbesitzer das leer stehende Gebäude während einer Frostperiode beheizt. Die Heizung fiel jedoch aus und das gefrorene Wasser in den Leitungen brachte ein Rohr zum Platzen. Wasser lief ins Gemäuer. Der Eigentümer meldete den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung, die eine Kostenübernahme jedoch verweigerte. Der Eigentümer hätte die Anlage entleeren und sperren müssen. Das Gericht gab der Versicherung Recht (Az. 3 U 55/02).



Vorsorge geht beim Frostschutz in Wohngebäuden auch vor Kontrolle. Ist der Hausbesitzer verreist, nützt es ihm vor Gericht in der Regel wenig, wenn in seiner Abwesenheit ein Nachbar oder Freund regelmäßig die Anlage kontrolliert hat.

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