Ab 2010 will das Bundesfinanzministerium (BMF) die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung stärker von der Steuer freistellen. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Geplant war dies bislang nur für Privatversicherte.
Grundlage der Entscheidung ist die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht entschied, dass Aufwendungen in Höhe des "sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus zur Kranken- und Pflegeversicherung" ab 1. Januar 2010 von der Steuer abzugsfähig sein sollen. Die FTD bezieht sich bei diesen Angaben auf eine Tischvorlage des Ministeriums für den Haushaltsausschuss des Bundestages. "Unerheblich ist dabei, ob Beiträge an gesetzliche oder private Kranken- oder Pflegeversicherungen erbracht werden", schreibt das Ministerium in der Vorlage.
Das BMF rechnet daher ab 2010 mit Steuerausfällen für die öffentlichen Haushalte im einstelligen Milliardenbetrag.