vzbv fordert weniger und besseres Scoring 

Willkür und Intransparenz bei der Kreditvergabe wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der deutschen Kreditwirtschaft vor. Er hat eine Studie veröffentlicht, die frappierende Mängel bei den "Scoring"-Verfahren feststellt, die immer häufiger über die Kreditwürdigkeit der Verbraucher entscheiden.

"Scoring" heißt ein Berechnungsverfahren, bei dem die Kreditwürdigkeit und damit letztlich die Zinskonditionen aufgrund pauschaler Kriterien wie Wohnadresse, Alter, Familienstand oder Beruf bestimmt wird. Die Studie der GP Forschungsgruppe zeigt, dass die Verfahren nicht halten, was sie versprechen, intransparent sind und Anbieter gegen Gesetze verstoßen, so der vzbv.

Für die Studie gingen Testpersonen auf die Jagd nach Krediten. Das Ergebnis: Die Kreditsachbearbeiter verlassen sich in knapp 80 Prozent der Fälle ausschließlich auf das automatisch generierte Kreditangebot, individuelle Prüfung Fehlanzeige. Eine solche automatisierte, den Verbraucher benachteiligende Einzelentscheidung ist aber gesetzlich verboten. Fast jeder Zweite wurde nicht über den Einsatz von Scoring-Verfahren informiert. In über 60 Prozent der Fälle wurde kein Angebot gemacht, die verwendeten Daten zu kontrollieren und nur jedem Zehnten wurde der persönliche Score-Wert mitgeteilt.

Dazu waren die Ergebnisse logisch nicht nachvollziehbar: Ein und dieselbe Testperson wurde mal als kleines, mal als großes Risiko eingestuft. In einem Fall hätte sie für ein Kreditangebot 7,99 Prozent Zinsen zahlen müssen, dann wieder 13,49 Prozent. Bei solchen Einschätzungsabweichungen fällt es schwer, beim Scoring an ein solides mathematisches Verfahren zu glauben. Die Gründe für die Einteilung bleiben für die Kunden im Dunkeln.

"Aus den Ergebnissen der Studie ergibt sich zwingend, dass die Transparenz der Scoring-Verfahren lückenlos hergestellt werden muss und dass die Anbieter Informationen nicht mit dem Argument des Geschäftsgeheimnisses verweigern können", so Dr. Dieter Korczak, Geschäftsführer der GP Forschungsgruppe. Die Prognosefähigkeit von Scoring-Verfahren sei lediglich eine Behauptung von Scoring-Anbietern und Geldinstituten. Sie sei wissenschaftlich in keiner Weise bewiesen.

Der vzbv fordert, Scoring-Verfahren bräuchten klare Transparenzregeln zur Überprüfbarkeit der Verfahren. "Verbraucher werden beim Scoring in Schubladen gesteckt, ohne dass sie erfahren, wie und warum sie dort gelandet sind", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet, dass Scoring in seiner Konsequenz zu einer neuen Form der Diskriminierung werden kann. "Es ist nicht akzeptabel, wenn Unternehmen Betroffenen die Auskunft verweigern, welche Daten bei Bonitätsbewertungen zu Grunde gelegt werden und sie stattdessen an die Auskunfteien verweisen", so Schaar gegenüber dem vzbv.

Denn der Markt mit den Bonitätsauskünften boomt. Allein die vier größten Auskunfteien verkaufen laut vzbv jährlich mehr als 140 Millionen Datensätze. Firmen wie Schober, EOS, Bürgel oder Credtireform erwirtschaften im Jahr dreistellige Millionenumsätze. Bisher werden ihre Scoring-Verfahren jedoch weder von einer neutralen Stelle offiziell zugelassen noch regelmäßig auf ihre Plausibilität hin geprüft.

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