Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt nach einstimmigem Urteil das Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Nach etwas über zwei Jahren ist es das Ende des einstigen CSU-Projekts.
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag das Betreuungsgeld als verfassungswidrig eingestuft. Begründung: Das Betreuungsgeld diene nicht der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Mit dem Betreuungsgeld habe die Regierung ihre gesetzgeberische Kompetenz überschritten, so das einstimmige Urteil der Richter.
"Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben", erklärte dazu Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft." Die Ministerin will nun das frei werdende Geld unter anderem in den weiteren Kita-Ausbau investieren. Trotzdem sollen Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen, so Schwesig.
Aufstieg und Fall der "Herdprämie"
Vor rund zwei Jahren hatte die CSU im Bund das Betreuungsgeld gegen viele Widerstände durchgeboxt. Seitdem hatten immer mehr Familien das Betreuungsgeld beantragt – trotz aller Kritik an der vielverschmähten "Herdprämie" bezogen Anfang 2015 über 450.000 Familien die staatliche Unterstützung.
Das Betreuungsgeld sollte jene Familien unterstützen, die ihr Kind ab dem 15. Lebensmonat selbst betreuen und deswegen keinen Kita-Platz in Anspruch nehmen wollten. Seit Beginn des CSU-Projekts im Bund regten sich heftige Widerstände gegen das Betreuungsgeld.
Dabei wurde unter anderem kritisiert, dass insbesondere jene Familien das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, deren Kinder besonders von der staatlichen Betreuung profitieren würden, in sprachlicher Hinsicht zum Beispiel Familien mit Migrationshintergrund. Außerdem würde mit dem Betreuungsgeld für Frauen eine zusätzliche Hürde auf dem Arbeitsmarkt entstehen – das geflügelte Wort der "Herdprämie" machte die Runde.
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