Neues bei den Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete eine Reform zu den Beiträgen. Die Beitragssätze sollen sinken.
Der Beitragssatz bei den gesetzlichen Krankenkassen soll 2015 auf 14,6 Prozent sinken. Zurzeit beträgt er 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil ist dann 7,3 Prozent statt 8,2 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil bleibt unverändert 7,3 Prozent.
Die Senkung des festen Beitragssatzes heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmer künftig weniger bezahlen. Denn die Krankenkassen dürfen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Damit tragen die Arbeitnehmer die möglichen Kostensteigerungen allein.
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