Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Das bedeutet für Besserverdienende höhere Beiträge bei Renten- und Krankenversicherung.
Zum 1. Januar 2013 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der deutschen Sozialversicherung. Dies hat vor allem Auswirkungen für Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen.
In der Sozialversicherung werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze Versicherungsbeiträge erhoben. Der Teil des Einkommens über dieser Einkommensschwelle ist beitragsfrei. Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze müssen Versicherte mit einem hohen Einkommen zukünftig mehr Beiträge zahlen.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Für die Rentenversicherung gilt in den alten Bundesländern eine neue Beitragsbemessungsgrenze von 5.800 Euro pro Monat. Bisher lag der Betrag bei 5.600 Euro pro Monat. In den neuen Bundesländern wird die Grenze von 4.800 Euro auf 4.900 Euro steigen. Für die Krankenversicherung ist ab 2013 eine Beitragsbemessungsgrenze von 47.250 Euro jährlich vorgesehen.
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