Der Bundesrat hat am Freitag die Winterreifenpflicht verabschiedet. "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" dürfen nur noch eindeutig markierte Winterreifen benutzt werden oder Allwetterreifen mit dem M+S-Symbol, heißt es nun in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der ADAC empfiehlt, beim Reifenkauf auf das Schneeflockensymbol oder ein Symbol mit einem dreizackigen Berg zu achten.
Winterreifen: Alte Regelung zu schwammig
Bisher waren die Autofahrer lediglich dazu verpflichtet, für das Wetter geeignete Bereifung aufzuziehen. Diese Formulierung war den Gerichten zu schwammig. Der Gesetzgeber hat nun nachgebessert. Wer noch keine Winterreifen montiert hat, sollte das schleunigst nachholen. Die Regelung tritt umgehend in Kraft. Betroffen sind nicht nur PKW, sondern auch Lastwagen, Busse, Motorräder und Anhänger etc.
Verzicht auf Winterreifen wird teuer
Wer bei Schnee und Eis ohne Winterreifen angetroffen wird, muss künftig tiefer in die Tasche greifen: Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird mit 40 Euro geahndet. Wenn der Winterreifenmuffel auch noch sich oder andere gefährdet, muss er 80 Euro zahlen. Die Beträge sind damit verdoppelt worden.
Für Versicherer ändert sich nichts
Für die Haftung der Kfz-Versicherung ändert sich durch die Winterreifenpflicht nichts, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Versicherer müssen den Autofahrern also auch weiterhin im Einzelfall grob fahrlässiges Verhalten nachweisen.
Foto: © Dankos/FOTOLIA
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