Die Mehrheit der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer verzichtet auf betriebliche Altersvorsorge wird nicht staatlich gefördert.
Staat fördert Bausparen und Fondssparpläne
Staatlich gefördert wird der Fondssparplan aber nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro pro Jahr (Verheiratete 40.000 Euro). Bei einem Bausparvertrag liegt die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage bei 17.900 Euro (Ledige) bzw. 34.800 Euro (Verheiratete). Sechs Jahre wird das Geld in den Sparvertrag eingezahlt. Nach einem weiteren Jahr, in dem der Sparplan ruht, kann der Arbeitnehmer über das Geld verfügen. Es sei denn, der Arbeitnehmer hat sich für eine betriebliche Altersvorsorge entschieden.
Aufwand lohnt sich langfristig
"Viele Leute scheuen wohl den Aufwand angesichts der kleinen Summen, aber langfristig gesehen verschenken sie damit ordentliche Beträge", sagt Finanzexperte Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen dem "Tagesspiegel". Arbeitnehmer, die nicht sicher sind, ob sie vermögenswirksame Leistungen erhalten können, sollten im Betriebsrat oder Personalabteilung nachfragen.
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