Jetzt können Radler ihr Bedingungen ihrer Hausratversicherung fragen, rät der BdV. Allerdings hielten bisher erst fünf bis zehn Prozent der Versicherer diese Regelung vor, erklärte ein BdV-Sprecher auf Nachfrage von banktip.de.
Jedoch sollten Radler beim Abstellen ihrer Zweiräder auch unter den neuen Bedingungen darauf achten, sie in möglicherweise vorhandenen Abstellräumen zu parken. Denn der neue Rund-um-die-Uhr-Schutz gelte nur für Versicherte, die ihr Fahrrad nicht über Nacht einschließen können. Müssen sie das Rad draußen stehen lassen, ist ein Schloss Pflicht. Außerdem sollten Radbesitzer alle Kaufbelege aufbewahren, um den Wert bestimmen zu können.
Notieren sollten sich die Besitzer die Marke, den Typ, die Farbe und die Rahmennummer. Wer ganz sicher gehen will, kann sein Fahrrad bei der Polizei registrieren lassen. Wichtig nach einem Diebstahl ist die sofortige Meldung bei den Ordnungshütern. Betroffene sollten sich unbedingt deren Tagebuchnummer geben lassen. Die sollte danach dem Versicherer mit der Schadensmeldung umgehend durchgegeben werden.