Private Steuerberatungskosten sollen wieder von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Das fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf für ein Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Die Abschaffung habe zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei Finanzbehörden und Steuerberatern geführt, da die Steuerberatungskosten nun auf Erwerbs- und Privatsphäre aufzuteilen seien. Die ursprüngliche Zielsetzung einer Steuervereinfachung sei verfehlt worden.
Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass Aufwendungen für die private Lebensführung grundsätzlich nicht abziehbar seien. Der frühere Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten habe einen Ausnahmetatbestand dargestellt. "Die Nichtberücksichtigung privat veranlasster Steuerberatungskosten ist steuersystematisch sachgerecht", heißt es in der Gegenäußerung.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme außerdem darauf hin, dass bei Beziehern niedriger Einkommen in den Lohnsteuerklassen I beziehungsweise V sowie Beziehern mittlerer Einkommen in der Lohnsteuerklasse III bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs eine geringere Vorsorgepauschale berücksichtigt werden soll als nach heutigem Recht.
Besonders nachteilig wirke sich dies aus, wenn bei Ehegatten ein Ehepartner nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sei. In diesen Fällen könne es zu einer monatlichen Mehrbelastung von 20 Euro kommen. Die Erstattung dieser Beträge bei der Einkommensteuerveranlagung bezeichnet der Bundesrat als unbefriedigend und fordert die Bundesregierung auf, eine Alternative zu erarbeiten.
Die Bundesregierung vertritt in ihrer Gegenäußerung die Auffassung, dass geringfügige Mehrbelastungen durch ein Gesetz, dass eine Vielzahl von Beschäftigen erheblich entlasten werde, vertretbar seien.