Mit dem neuen Jahr kommen auf Steuerzahler neue Regeln zu. Die Bundesregierung hat in einer Pressemitteilung die wichtigsten Regelungen stichwortartig zusammengefasst.
Kinderzulage bei Eigenheimförderung
Die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung wird weiter bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr (Steueränderungsgesetz 2007) bleibt hier also unberücksichtigt.
Damit werden Härtefälle vermieden, weil Investitionsentscheidungen unter Einbeziehung der Eigenheimförderung bereits vor der Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze getroffen wurden.
Betriebliche Gesundheitsvorsorge
Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, werden diese von der Besteuerung befreit, sofern sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Neue Steuerklasse für Ehepaare
Ab 2010 können berufstätige Ehepaare eine neue Steuerklasse "IV-Faktor /IV-Faktor" wählen. Dabei wird der steuerliche Ausgleichsanspruch der Ehegatten – der sogenannte Splittingvorteil – auf beide Partner verteilt. Bei der Steuerklassenkombination III / V hat der Ehepartner mit Steuerklasse V (überwiegend die Ehefrau) eine verhältnismäßig hohe Steuerbelastung.
Steuerabzug für Schulgeld im In- und Ausland
Künftig sollen maximal 5.000 Euro Schulgeld pro Kind und Jahr für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig sein. Das gilt auch für Schulen im europäischen Ausland. Voraussetzung: Diese Schulen müssen zu einem berufsbildenden Schulabschluss führen.
Bisher gab es nur bei Schulgeld für eine private Schule in Deutschland einen Steuerabzug.
Weiterhin gilt: 30 Prozent des Schulgeldes nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten sind absetzbar. Es kann also ein Schulgeld bis zu 16.667 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, um den Höchstbetrag von 5.000 Euro abzusetzen.
Ohne Verfassungstreue keine Gemeinnützigkeit
Das Gesetz enthält außerdem Regelungen, um den Steuerbetrug besser zu bekämpfen und extremistischen Organisationen finanzielle Vorteile durch Steuerprivilegien zu entziehen.
So werden ab 2009 Vereine nur dann als gemeinnützig anerkannt, wenn sich ihre Satzung und ihre tatsächliche Geschäftsführung an die Verfassung halten. Vereine, die extremistisches Gedankengut fördern, verlieren damit Steuervorteile. Sie sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.
Längere Verjährungsfristen für schwere Steuerstraftaten
Bisher werden Steuerstraftaten nach fünf Jahren nicht mehr verfolgt, das heißt sie verjähren. Bei besonders schweren Steuerstraftaten soll diese Verjährungsfrist künftig zehn Jahre betragen.

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