Die KfW treibt Schulden aus dem Jahr 1920 ein 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) versucht derzeit, Altschulden einzutreiben. Anwälte der KfW meldeten sich bei den Betroffenen und drohten mit "Zwangsvollstreckungsmaßnahmen", wenn die alten Kreditschulden nicht gezahlt würden. Das berichtet das Internetmagazin Telepolis. Rund 700 Betroffene gebe es zurzeit, heißt es in dem Artikel unter Berufung auf eine Sprecherin der KfW.



Beispielsweise hatte 1920 der Großvater eines Betroffenen umgerechnet 4291,53 Euro Kredit für einen Gutshof aufgenommen. 1953 konnte die Familie das Abgabesoll nicht erfüllen. Da ihnen die Verhaftung drohte, flüchteten sie in die BRD. Daraufhin wurde die Familie enteignet, der Hof samt Land wurde Staatseigentum. Das Gut erhielt die Familie nicht zurück, die neuen Bewohner hatten sich in das Grundbuch eintragen lassen. Dennoch verlange die KfW mit Schreiben vom 6. Juni dieses Jahres die Schulden aus dem Jahr 1920 zurück.



Andere wurden von der Post der KfW noch mehr überrascht, da sie von keinen Schulden wussten. Eine Betroffene erkundigte sich nach Angaben von Telepolis vor ihrem Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks beim Grundbuchamt. Dort waren jedoch keine Belastungen eingetragen.



Da in der DDR Volkseigentum grundsätzlich nicht belastet sein durfte, wurden die Eintragungen im Grundbuch gelöscht. In den Büchern der Staatsbank gab es allerdings Angaben zur einstigen Kreditsumme.



Ihr Großvater hatte sich damals 13.000 Reichsmark geliehen. Bis zur Enteignung und Vertreibung zahlte auch er die Raten pünktlich. Eigentlich wollte seine Enkelin wegen der damaligen Enteignung eine Gegenrechnung aufmachen. Nun musste sie die Schulden ihres Großvaters an die KfW zurückzahlen.



Die KfW beruft sich auf einen entsprechenden Erlass des Bundesministers der Finanzen. Das Ministerium (BMF) wiederum verweist auf den Einigungsvertrag, der dazu verpflichte, Forderungen des ehemaligen Staatshaushalts der DDR geltend zu machen, berichtet das Internetmagazin.



Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings 2001 entschieden, dass solche Altschulden verjährt sind. Erstritten hatten dies Urteil zwei Frauen, die sich weigerten, Schulden ihrer Urgroßmutter aus dem Jahre 1911 zu begleichen. Zu diesem Zeitpunkt ging das Kreditinstitut von insgesamt 125 Millionen Euro Kreditschulden aus. Dazu gehörten auch Uraltschulden in Höhe von 9,7 Millionen Euro von denjenigen, die nach der Wende ihr Grundstück oder das ihrer Vorfahren zurückerhalten haben.



Nach Angaben von Telepolis erklärte die KfW jeden Fall für einzigartig, der individuell geklärt werden müsse. Die damalige rot-grüne Regierung verabschiedete 2004/2005 infolge ein Gesetz, mit dem die Verjährung aufgehoben wurde. Eine zweite Klage vor dem BGH scheiterte daraufhin.

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