Die Verbraucherzentrale (VZ) in Nordrhein-Westfalen will in einem Musterprozess drei Bausparkassen verklagen. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet, geht es um möglicherweise "rechtlich unzulässige" Gebühren beim Vertragsabschluss. Die Verbraucherschützer hatten im Mai dieses Jahres die Bausparkassen Schwäbisch Hall, LBS West und Deutscher Ring wegen dieser Gebühren abgemahnt (banktip.de berichtete).
Es geht um 30 Millionen Verträge, bei denen Bausparkassen bei Abschluss eines 30.000 Euro-Vertrags zwischen 300 und 480 Euro Gebühr verlangten. Auch gab es Fälle, bei denen bei einer späteren Darlehensvergabe weitere 300 Euro fällig wurden. Insgesamt geht es laut VZ um mehrere Milliarden Euro. Dieses Geld fordern etwa 40.000 Kunden zurück.
Eigenen Angaben zufolge wird die Verbraucherzentrale nun nach gescheiterter außergerichtlicher Einigung diese drei Bausparkassen auf Rückerstattung verklagen. Die VZ geht davon aus, dass das Verfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof geführt werden muss. Das könne sich zwei bis drei Jahre hinziehen.
Nach Angaben der VZ haben alle Institute jegliche Ansprüche abgelehnt. Fünf Bausparkassen hätten allerdings signalisiert, dass sie im Falle eines Urteils des Bundesgerichtshofs die Rückforderungen "ohne erneuten Widerspruch" anerkennen würden.