Unternehmenssteuerreform verfassungswidrig? 

Die Kölner Professorin für Steuerrecht Johanna Hey prophezeit dem Gesetzgeber Verfassungsklagen gegen die für 2009 geplante Unternehmenssteuerreform. Nach Ansicht der Expertin verkompliziere die Reform das Steuerrecht und sei in Teilen verfassungswidrig, berichtet "Focus Money".



Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im nächsten Jahr, werfe der Gesetzgeber Grundsätze der demokratischen Ordnung größtenteils über Bord. Als Beispiel führt Hey das Nettoprinzip an. Dies besagt, dass jeder Bürger nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll.



Die Abgeltungssteuer stelle dieses Prinzip jedoch in Frage und besiegle den Abschied von der einheitlichen Besteuerung des gesamten Einkommens, da Kapitaleinkünfte eine systematische Sonderstellung erhielten, so die Steuerrechtsexpertin. Künftig stellen Bruttobeträge die Bemessungsgrundlage, welche nur noch durch den Sparer-Pauschalbetrag (750 Euro für Alleinstehende zzgl. 51,- Euro Werbungskostenpauschale) reduziert werden. Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug sei nicht mehr möglich.



Bisherige Abzugsmöglichkeiten wie Berufsbekleidung, häusliche Arbeitszimmer oder Pendlerpauschale werden durch die Reform begrenzt, was nach Ansicht Heys zum Teil verfassungswidrig ist.