Sonderregelung für Geringverdiener geplant 

Bei der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge soll es laut Finanzminister Steinbrück eine Sonderregelung für Geringverdiener geben. Dies berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt werden soll, sieht vor, dass Kapitaleinkünfte mit einem pauschalen Satz von anfangs 30 Prozent, später 25 Prozent, versteuert werden sollen.

Diese Regelung würde denjenigen zugute kommen, deren persönlicher Steuersatz höher als 30 bzw. 25 Prozent ist. Auf die Mehrheit der Kleinsparer dürfte dies allerdings nicht zutreffen. Deswegen erwägt Finanzminister Steinbrück Personen mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz eine Wahlmöglichkeit einzuräumen. Danach könnte ein Anleger selbst entscheiden, ob er mit dem pauschalen Steuersatz oder mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz veranlagt werden will.

Die Abgeltungssteuer soll das derzeit geltende, komplizierte System der Kapitalertragssteuer erheblich vereinfachen. Die Banken würden die Steuer in Höhe des Pauschalsatzes anonymisiert an das Finanzamt abführen, womit die Steuerschuld abgegolten wäre. Kritiker dieses Systems weisen darauf hin, dass ein derartiges Vorgehen vor allem die Besserverdiener bevorzuge. Mit der Einführung der Wahloption will Finanzminister Steinbrück dieser Kritik, die auch aus seiner eigenen Partei kommt, entgegenwirken.